Skip to main content

News / Aktuelles / Mitteilungen

NRW: Aufbewahrung des Tresor-Schlüssels. FWR/BZL im direkten Austausch mit Innenminister Reul

Die deutliche Kritik des Forum Waffenrecht (FWR) – künftig Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) – an der behördlichen Umsetzung des Tresorschlüssel-Urteils des OVG Münster in Nordrhein-Westfalen hat dazu geführt, dass mittlerweile ein enger und sehr offener Austausch mit Innenminister Herbert Reul (CDU) zu diesem Themenkomplex stattfindet.

Sowohl in einem Brief an das Ministerium als auch in einer Telefonkonferenz mit Innenminister Reul hat das FWR seine Kritik an der dezentralen und teils widersprüchlichen Kommunikation durch die Kreispolizeibehörden geäußert. Darüber hinaus wurde auf Formulierungsschwächen in den Schreiben hingewiesen, die zum einen das Urteil des OVG Münster nicht eindeutig und für jedermann verständlich widerspiegeln und zum anderen für die Legalwaffenbesitzer in NRW wichtige Informationen und Erläuterungen außen vor lassen.

https://www.fwr.de/Konkret wurde unter Anderem moniert, dass gerade den Besitzern von Bestandsschutz-Waffenschränken der Sicherheitsstufen A bzw. B nicht klar kommuniziert worden ist, dass es in diesen Fällen ausreichend – weil konform mit dem Urteil des OVG Münster – ist, wenn auch das Aufbewahrungsbehältnis des Tresorschlüssels in Sicherheitsstufe A bzw. B ausgeführt ist. Ebenso stellte das FWR klar heraus, dass es nicht im Sinne einer landeseinheitlichen Umsetzung sein könne, wenn einzelne Kreispolizeibehörden konkrete Fristen für die Neuanschaffung entsprechender Schlüsselbehältnisse setzen würden, wogegen dies in anderen Landkreisen nicht der Fall sei. Weitere Punkte waren die generelle Würdigung von Bankschließfächern sowie die Einbeziehung der Kontrolle der Schlüsselaufbewahrung im Rahmen einer Vor Ort-Kontrolle durch die Behörde.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Gesprächsbereitschaft und die Offenheit des Innenministers und seines Teams, denn nur so können wir gemeinsam zu einer Klarstellung kommen, die den Leuten draußen im Land hilft“, betont Matthias Klotz, designierter Geschäftsführer des FWR bzw. des BZL.

Ohne den weiteren Gesprächen bzw. deren Ergebnissen vorgreifen zu wollen, steht die grundsätzlich Marschroute des Innenministeriums fest, sich strikt an das Urteil aus Münster zu halten. Der Schlüssel muss also in ein Sicherheitsbehältnis, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der in Rede stehenden erlaubnispflichtigen Waffen und Munition entspricht. „Daran führt kein Weg vorbei“; so Klotz, „aber in all den Details drumherum, die wir auch konkret angesprochen haben, müssen konkrete Formulierungen her, die zeitnah in eine einheitliche, verständliche und bürgernahe Kommunikation an die Legalwaffenbesitzer in NRW münden. Nur so kann man der Verunsicherung und der daraus resultierenden Verärgerung ein Ende bereiten.“