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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann als ordentliche Mitgliedschaft oder als fördernde Mitgliedschaft begründet werden.

Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die als Anbieter oder Nutzer zur "zivilen Waffenbranche" im weiten Sinne zählen, also auch Fachzeitschriften und Messegesellschaften.

Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die die Ziele des Forum Waffenrecht durch die Mitgliedschaft in der Abteilung "Förderkreis Forum Waffenrecht" unterstützen wollen.

Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Eine Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nur zum Schluß eines Kalenderjahres erklärt werden. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
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