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01.02.2005 13:33 Alter: 8 Jahre
Kategorie: Waffenrecht - Allgemeines

Übersicht zu erlaubtem / verbotenem Besitz und Führen


Waffenrecht in Deutschland

Besitz und Führen: wer darf was ab wann?

Antworten auf FAQs und weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des BKA.

 

 

Gegenstand
Mindestalter
Besitz
Führen
Soft-Air-Waffe (1)

 

18 Jahre

 

 

erlaubnisfrei

 

 

Waffenschein

 

Reizstoff-, Schreckschuss-, Signalwaffen (2)

 

18 Jahre

 

 

erlaubnisfrei

 

 

Kleiner Waffenschein

 

CN / CS Gasspray (3)

 

14 Jahre

 

 

erlaubnisfrei

 

 

erlaubnisfrei

 

Pfefferspray (4)

 

ohne Altersbeschränkung

 

 

erlaubnisfrei

 

 

erlaubnisfrei

 

Butterflymesser

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Faustmesser

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Fallmesser

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Springmesser (5)

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Elektroschocker
ohne Prüfzeichen ab 01.01.2007 (6)

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Schlagringe

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Präzisionsschleudern

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Nun-Chaku (BKA zu "Soft-Nunchakus")

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

Stahlruten / Totschläger

 

verboten

 

 

verboten

 

 

verboten

 

 

Erläuterungen

(1) nur mit Prüfzeichen F im Fünfeck

(2) nur mit Prüfzeichen PTB

(3) nur mit Prüfzeichen BKA

(4) nur mit Aufschrift "Verwendung nur gegen Tiere"

(5) Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

  • höchstens 8,5 cm lang ist,
  • in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
  • nicht zweiseitig geschliffen ist und
  • einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.

(6) aktuelle Informationen zur gültigen Übergangsfrist für Elektroschockgeräte ohne Zulassungszeichen finden Sie auf den Seiten des BKA.