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Rückschau und Ausblick
Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde des FWR, das Jahr 2011 liegt hinter uns, sicherlich ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen. Rückblickend auf die vergangenen 12 Monate möchte ich aber zunächst einmal das Positive hervorheben, und dies ist zweifelsfrei die Tatsache, dass der Bundesrat am 04. November 2011 endlich die lang erwartete und dringend benötigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz verabschiedet hat. Da noch einige wenige formale Schritte zu vollziehen sind, rechnen wir, nicht zuletzt auch aufgrund des erheblichen Textumfanges, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und damit mit dem endgültigen Inkrafttreten gegen Ende dieses Monats.
Die Zeitdauer von acht Jahren und die ungezählten Verhandlungen und Einzelgespräche, die in den vergangenen Jahren nötig waren, diese Vorschrift nun endgültig zu erlassen, zeigen etwas von der Brisanz und den divergierenden Interessen, die unser Themengebiet naturgemäß beherrschen. Trotzdem ist es uns gelungen in den Verhandlungsrunden die Nöte und Bedürfnisse der von uns vertretenen Mitglieder zu artikulieren und an entsprechender Stelle zu Gehör zu bringen. Deshalb möchte ich bei dieser Gelegenheit auch einmal zum Ausdruck bringen, dass die Verhandlungsrunden zwischen dem FWR und seinen angeschlossenen Verbänden, den Vertretern der Länder und insbesondere dem Bundesministerium des Innern (BMI) sehr sauber, fair und konstruktiv verliefen.
In seiner Gesamtheit betrachtet, bietet die Verwaltungsvorschrift ein Werk, das eine sinnvolle und zielführende Anwendung des Waffengesetzes ermöglicht. Unseren Mitgliedern ist es eine Orientierungshilfe, die Streitigkeiten und Fehlverhalten vermeiden hilft. Natürlich enthält die Verwaltungsvorschrift in der jetzigen Formulierung dennoch einige Regelungen, mit denen wir nicht einverstanden sind. Es wäre auch absolut realitätsfremd, wenn wir davon ausgegangen wären, eine aus unserer Sicht in keinem Punkt zu kritisierende Verwaltungsvorschrift zu bekommen. Einer der Hauptkritikpunkte ist dabei nach wie vor die Regelung und Handhabung der verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung und die in diesem Zusammenhang erhobenen Gebühren. Trotzdem haben sich die dem FWR angehörenden Verbände einstimmig dafür entschieden, ihr in der jetzigen Fassung zuzustimmen und auf weitere Einsprüche zu verzichten. Uns war ganz primär daran gelegen, dass die Verwaltungsvorschrift noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und wirksam wird. Wäre dies nicht geschehen, wäre eine Verzögerung in die nächste Legislaturperiode, also in die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl kaum zu vermeiden gewesen. Was dies bedeuten könnte, kann man sich bei dann möglicherweise veränderten Regierungsverhältnissen sehr leicht ausmalen.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Regeln der Verwaltungsvorschrift in allen Bundesländern und von allen Behörden in jedem Punkt 100 %ig identisch ausgelegt und angewendet werden. Für die Auslegung und Handhabung des Gesetzes durch die rund 570 Waffenbehörden wird jedoch mit der Verwaltungsvorschrift endlich eine einheitliche Richtlinie vorgegeben.
Einer der absoluten Tiefpunkte des vergangenen Jahres war zweifellos die fürchterliche und mit normalem Menschenverstand einfach nicht zu begreifende Tat in Oslo und auf der Insel Utøya, die uns alle sehr betroffen und fassungslos gemacht hat. Dass die Grünen/Bündnis 90 dieses schreckliche Ereignis als hauptsächliche Begründung ihres Gesetzentwurfes für ein Verbot von „kriegswaffenähnlichen“ halbautomatischen Waffen anführen, ist nicht sonderlich verwunderlich. Genau so wenig überraschend ist dann auch die Unterstützung dieses Antrages durch die grün-rote Landesregierung Baden-Württembergs.
Nicht akzeptabel ist allerdings, dass die Grünen mit dieser Begründung ihres Gesetzesvorhabens Jäger und insbesondere Sportschützen wieder einmal unter Generalverdacht und auf die Stufe des rechtsradikalen Täters von Oslo und Utøya stellen, dem zwischenzeitlich bekanntermaßen seine geistige Unzurechnungsfähigkeit hoch offiziell und gutachterlich bestätigt wurde.
Zu glauben, dass der menschenverachtende Massenmord auf der Insel Utøya durch ein Verbot halbautomatischer Waffen hätte vermieden werden können, ist doch ein völliger Trugschluss. Würde das Gesetzesvorhaben der Grünen umgesetzt, so wäre dies de facto eine Wiederbelebung des früheren, so genannten „Anscheinsparagraphen“ 37. Diese Regelung wurde jedoch von der damaligen rot-grünen Regierungskoalition auf Betreiben des BMI unter der Leitung von Otto Schily aufgehoben, weil man nach jahrelanger, intensiver Prüfung und Diskussion zu der Erkenntnis kam, dass diese Waffen eben nicht deliktrelevant sind. Über diese Fakten sollten sich die jetzigen Initiatoren in den eigenen Reihen informieren und nicht generell rechtsloyale Bürger für eine Tat an den Pranger stellen, die sie nicht zu verantworten haben und die - davon bin ich leider überzeugt - selbst bei einem totalen Verbot legal besessener Waffen auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein wird.
An Arbeit wird es uns mit absoluter Sicherheit auch im neuen Jahr nicht fehlen, wie der obige Gesetzentwurf der Grünen, aber auch die neuerlichen Vorhaben der Hansestädte Bremen und Hamburg, künftig eine Waffenbesitzsteuer zu erheben, deutlich machen. Ich muss nicht betonen, dass wir selbstverständlich in dieser Angelegenheit, wie bei allen bisherigen Versuchen, bereits tätig sind und uns gegen diese Vorhaben, ausgehend von einer rechtlich fundierten Basis, zur Wehr setzen werden. Erfreulicher Weise befinden wir uns dabei sowohl mit dem mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK) als auch mit dem Bund der Steuerzahler im Schulterschluss, und so ist man in Bremen unter Bezugnahme auf unseren klar formulierten Widerspruch schon einmal zu der Erkenntnis gekommen, dass es „vor Einführung dieser wünschenswerten Steuer einer gründlichen rechtlichen Aufarbeitung“ bedarf.
Erhebliche Sorge bereitet uns die derzeitig praktizierte Handhabung der Änderung oder Ergänzung der Sportordnungen der Verbände durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Diesbezüglich sind wir ebenfalls im Dialog mit dem BMI, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch hier relativ schnell zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werden.
Ein anderes Thema, das zwar nicht direkt mit dem Waffenrecht zu tun hat, für Jäger und Sportschützen jedoch von elementarer Bedeutung ist, ist die dringend erforderliche Neu- regelung des Schießstands- und Sachverständigenwesens. Und zwar sehen wir uns mit folgender Problematik konfrontiert: Durch die Änderung der AWaffV im Jahre 2008 wurde festgeschrieben, dass nicht mehr die vom Deutschen Schützenbund aus- und regelmäßig fortgebildeten Sachverständigen „anerkannte Sachverständige“ im Sinne des § 12 der AWaffV sind. Stattdessen sollen nach einer Übergangsfrist bis Ende 2012, nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die bei der IHK geprüft und kontrolliert werden, diesen Begriff erfüllen. Das eigentliche Problem dieser 2008 geschaffenen Regelung liegt darin, dass die Prüfung und Bestellung eines Sachverständigen durch die IHK erstmalig mit einer Gebühr in der Größenordnung von Euro 4.000,-- belegt wird und bei der vorgesehenen Verlängerung nach 5 Jahren weitere Kosten von mehreren Hundert Euro zu tragen sind. Ein weiteres Problem stellt die vorgesehene, strikte Altersbegrenzung auf 63 Jahre bei Bestellung dar. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Fortbildungen wurden ca. 150 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Sachverständige befragt, ob sie sich angesichts dieser Kostenbelastung auch künftig öffentlich bestellen und vereidigen lassen würden. Das Ergebnis dieser Befragung ist äußerst alarmierend; keiner der Befragten ist verständlicherweise bereit, diese mit der künftigen Bestellung verbundene Investition auf sich zu nehmen.
Die bereits in 2009 beabsichtigte Änderung des Waffengesetzes und der Verordnung sah vor, dass
1. die Aus- und Fortbildung der Sachverständigen auf die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) übertragen wird
2. die Sachverständigen wiederum durch die DEVA ausgebildet, anerkannt
und fortgebildet werden.
Mit dieser Änderung, die von allen Beteiligten einstimmig getragen wird, besteht die Möglichkeit, das Sachverständigenwesen für Schießstätten „unkommerzialisiert“ zu erhalten. Zu unserem Bedauern wurde diese Änderung zunächst verschoben.
Wenn es uns nicht gelingt diese Änderung der Verordnung zum Waffengesetz in diesem Jahr zu reaktivieren und bis Ende 2012 umzusetzen, würde dies bedeuten, dass etwa 400 Sachverständige Ihre geltende Anerkennung verlieren. Angesichts der Tatsache, dass wir bundesweit ca. 15.000 Schießstätten haben, die regelmäßig alle 4 bzw. bei Druckluftwaffen alle 6 Jahre überprüft werden müssen, wäre dies also ein absolutes Desaster. Deshalb sind wir bereits seit geraumer Zeit mit den verantwortlichen Institutionen im Gespräch, und ich bin auch hier zuversichtlich, rechtzeitig die angestrebte Lösung zu erreichen.
Liebe Freunde des FWR, wir sind jetzt seit rund 15 Jahren im Sinne unserer Mitglieder tätig.
Unser Ziel war und ist, die Interessen unserer Mitglieder zu bündeln, die Verständigung unter den Verbänden und damit den Zusammenhalt aller Verbände sowohl im jagdlichen als auch im sportlichen Bereich zu fördern und dadurch den bestmöglichen und effizientesten Weg, die Wahrung der Interessen unserer Mitglieder zu garantieren, nämlich abgestimmt und gemeinsam zu handeln und mit einer Stimme zu reden. Wir haben uns von Anfang an dafür entschieden, ruhig und auf der Basis sachlicher und aufklärender Argumente zu arbeiten und nicht zu emotionalisieren. Wir beschränken uns darauf, im Rahmen der in der Lobbyarbeit gebotenen Möglichkeiten darüber zu berichten, was wir selbst tun und haben stets darauf verzichtet, uns öffentlich mit dem Tun und Nichtstun anderer Organisationen auseinanderzusetzen. Uns ist jede Unterstützung willkommen, die der gemeinsamen Sache dient, solange sie sich auf dem gebotenen Niveau bewegt und sich nicht hauptsächlich in Polemik und Aggressivität verliert. Von solchen Vorgehensweisen, und darin ist sich der gesamte Vorstand des FWR ohne Einschränkung einig, distanzieren wir uns ohne Wenn und Aber. Wir werden auch in Zukunft den eingeschlagenen Weg gradlinig weiter beschreiten und so die über Jahre aufgebaute und gewonnene Akzeptanz des FWR in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Politik stabilisieren da dies mit Sicherheit der beste Weg ist, langfristig die legitimen Interessen unserer Mitglieder zu wahren.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien für das gerade begonnene Jahr 2012 alles erdenklich Gute, bedanke mich für Ihre bisherige Unterstützung und bin sicher, auch in Zukunft damit rechnen zu können. Die beste Unterstützung, die unsere Mitglieder uns jedoch gewähren können, ist allerdings der tagtägliche verantwortungsbewusste Umgang mit ihren Waffen. Allein dies ist der beste Garant dafür, dass wir die Jagd und den Schießsport auch weiterhin langfristig ausüben können.
H. Keusgen
Vorsitzender FWR
