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Neue Flagge – frischer Wind

Im Video: Der designierte Geschäftsführer Matthias Klotz zur Umbenennung des Verbands

Im Video: Der Vorstand über den neuen Namen „Bundesverband zivile Legalwaffen“

Wie bereits auf der Delegiertenversammlung am 16.01.24 in Kassel angekündigt, setzt das Forum Waffenrecht seinen Reformkurs konsequent fort. Die dazu notwendigen weiteren Weichenstellungen wurden heute auf einer außerordentlichen Delegiertenversammlung in Berlin vorgestellt und mit großer Mehrheit beschlossen.

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Während Bundesinnenministerin Nancy Faser nicht müde wird, eine Verschärfung des Waffenrechts als Plus für die öffentliche Sicherheit verkaufen zu wollen, zeigt eine jetzt auf dem Youtube-Kanal von ZDF Frontal veröffentlichte Reportage eindrucksvoll, wo das eigentliche Problem liegt: Bei illegalen Waffen, dem Handel mit ihnen und den damit begangenen Verbrechen.

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Während die Innenministerien bzw. Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit bedenklichen Auslegungen des „Tresorschlüssel-Urteils“ für Unverständnis und Widerspruch sorgen (siehe dazu unsere jeweiligen Stellungnahmen), zeigt das Land Thüringen, dass man das Thema auch juristisch einwandfrei sowie mit Vernunft und Augenmaß behandeln kann.

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Fast zeitgleich mit den Rundschreiben der Kreispolizeibehörden in NRW (siehe unsere Stellungnahme hierzu weiter unten) hat auch das CDU-geführte Innenministerium des Landes Baden-Württemberg das „Tresor-Schlüssel“-Urteil aufgegriffen und gegenüber den Waffenbehörden Handlungsanweisungen im Rahmen zukünftiger Aufbewahrungskontrollen vorgegeben. Das Forum Waffenrecht stellt fest, dass die neuen Regelungen nicht nur gegen das Waffengesetz, sondern sogar gegen das Grundgesetz verstoßen und fordert die sofortige Rücknahme.

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In einem Urteil aus August 2023 hat das OVG Münster festgestellt, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sei, das den Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Waffen entspricht.

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Forum Waffenrecht im persönlichen Austausch mit Christian Lindner.

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Auf der Delegiertenversammlung des Forum Waffenrecht am 16.01.2024 in Kassel sind mit großer Mehrheit zukunftsweisende Reformen beschlossen worden, die die weitere Arbeit des FWR als geeinte Stimme des legalen Waffenbesitzes nachhaltig stärken

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In einer Entscheidung vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

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In den letzten Monaten sahen sich die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände aus Schießsport, Jagd, Waffensammlern sowie Herstellern und Fachhändlern mit Forderungen nach Verschärfungen des Waffengesetzes konfrontiert. Begründet wurde diese Forderung regelmäßig mit Zahlen von erkannten Extremisten und sog. Reichsbürgern, welche über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.

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Am letzten Donnerstag ermordete ein 35jähriger während eines Gottesdienstes in einem Gebetshaus der „Zeugen Jehovas“ in Hamburg sieben Menschen und verletzte weitere acht. Der Täter war selbst ehemaliges Mitglied der Religionsgemeinschaft und hatte diese vor anderthalb Jahren verlassen.

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