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News / Aktuelles / Mitteilungen

Das Forum Waffenrecht freut sich, seine Mitglieder und weitere Interessierte am Gemeinschaftsstand mit dem VDB und JSM auf der Messe "Jagd und Hund" vom 2. bis zum 7. Februar 2010 in Dortmund begrüßen zu dürfen. Wir stehen Ihnen für Auskünfte zu waffenrechtlichen Themen und Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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Wenn ich ehrlich bin und an die Verhandlungen um das Waffenrecht in Berlin denke, dann muss ich zugeben, dass ich froh war, dass der Druck der möglichen Kontrollen nach den Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren des vergangenen Jahres viele der ewig Gestrigen zur Räson gebracht hat, wie der rasante Anstieg der Verkaufszahlen von Waffenschränken nach Winnenden und insbesondere nach Bekanntwerden der Pläne der großen Koalition bewies. 

Ich halte es auch für absolut unverantwortlich und politisch naiv, wenn klare gesetzliche Aufbewahrungsvorgaben derartig missachtet werden, wie es offensichtlich in hunderten Fällen in Baden-Württemberg festgestellt wurde.  

Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, dass bei der Aufbewahrung Fehler gemacht werden, das passiert (z.B. falscher Widerstandsgrad des Schrankes). Es geht darum, dass Mitglieder einer gesamtgesellschaftlich kleinen Randgruppe klare gesetzliche Anforderungen schlicht missachten, nach dem Motto: „Wird schon keiner mitkriegen“ und glauben, das derartiges Verhalten ohne Einfluss bleiben wird.

Nun, in Berlin hat man die Ergebnisse der Nachschau in Baden-Württemberg wahrgenommen  und uns schon genüsslich gefragt, wie das den mit dem von uns doch stets so betonten Bild vom „gesetzestreuen, zuverlässigen, staatstragenden Bürger“ in Einklang zu bringen sei. Für das Lobbying des legalen Waffenbesitzes schlicht eine Katastrophe.  

Legaler Waffenbesitz ist – auch wenn es einige Hardliner nicht akzeptieren wollen – auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen und die gewinnt man nicht, wenn bekannt wird, dass sich nicht unerhebliche Teile der legalen Waffenbesitzer nicht an die vereinbarten Spielregeln halten, das sind Gesetze nun einmal.

Das ist die eine Seite. 

Die andere Seite ist, dass die Abgeordneten des Bundestages etwas Richtiges wollten, nämlich für eine korrekte Aufbewahrung der Schusswaffen Sorge zu tragen, aber aus dem Dilemma des verfassungsrechtlichen Rahmens nicht zu einer rechtlich haltbaren Lösung finden konnten.

Was jetzt im Waffengesetz, genauer in der Begründung hierzu, geregelt ist, wird im juristischen Schrifttum einhellig und zu Recht als verfassungswidrig kritisiert: 

Das Waffengesetz 2009 windet sich nämlich um das verfassungsrechtliche Problem der Unverletzlichkeit der Wohnung herum, in dem im Gesetz selbst es das Kontrollrecht der Behörde auf die Fälle der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit beschränkt, andererseits aber – in der Begründung des Gesetzes - das Berufen auf die Unverletzlichkeit der Wohnung seitens des Waffenbesitzes (in Fällen, in denen diese dringende Gefahr nicht besteht) mit der Drohung geißelt, dass der Waffenbesitzer dann als unzuverlässig angesehen wird. 

Damit wird eindeutig versucht, durch entsprechenden Druck auf den Waffenbesitzer, einen Grundrechtsverzicht – Unverletzlichkeit der Wohnung – zu erreichen, was eindeutig nicht verfassungsgemäß ist.

Soweit zur Ausgangslage der durchgeführten Kontrollen in Baden-Württemberg und anderswo. Es kommen aber noch zwei weitere Komponenten hinzu:

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Seit einigen Tagen kursiert unter dem Titel „Bundesregierung erwägt Verbot des legalen Waffenbesitzes“ ein Presseartikel mit der  Behauptung, die Bundesregierung erwarte für die Zukunft offenkundig auch gewalttätigen Widerstand aus Teilen der Bevölkerung gegen Ihre Politik und wolle deshalb die Zahl legaler Waffen drastisch beschränken. 

Nach unserer Kenntnis entbehrt diese Feststellung jeder Realität und ist schlicht die Unwahrheit. Leider ist die eigentliche Quelle dieser Meldung aus den sog. „Kopp exclusiv“-Briefen nicht bekannt. Man muss sich allerdings fragen, wer Interesse an der Streuung solcher Parolen hat und welches Ziel damit verfolgt wird, zumal darin den legalen Waffenbesitzern die Bereitschaft zum gewalttätigen Widerstand unterstellt wird. Der Verteidigung und Wahrung unserer gemeinsamen Interessen ist dies jedenfalls nicht dienlich. Wenn wir permanent „Feuer“ schreien, kommt niemand mehr zum Löschen, wenn es wirklich brennt.

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Das FWR hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Sportschützen und dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der von den Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg erhobenen Gebühr für anlasslose Kontrollen in Auftrag gegeben. 

In diesem Gutachten geht es nicht nur um die Frage, ob die Erhebung dieser Gebühr rechtmäßig sein kann, nachdem der Bundesgesetzgeber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Kontrollen im öffentlichen Interesse erfolgen und folglich Gebühren nicht zu erheben sind. Das Gutachten soll sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, ob derjenige Waffenbesitzer, der die Behörde unter Hinweis auf die Gebühren nicht eintreten lässt, mit Sanktionen rechnen muss oder nicht.  

Die Verbände beraten derzeit konkrete Empfehlungen an ihre Mitglieder, die natürlich sicherstellen müssen, dass derjenige, der diesen Empfehlungen folgt, „auf der sicheren Seite“ ist.

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„Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit“

Mit solchem Unsinn wird von Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU), Stadt Stuttgart, die dort diskutierte Waffensteuer von 100 € pro Schusswaffe und Jahr begründet. Die Steuer habe neben der Einnahmenerzielungs- auch eine Lenkungswirkung: “Manch schwäbischer Waffennarr werde künftig wohl auf das eine oder andere Schießeisen verzichten“ wird Schuster von DPA zitiert.  

Mit dieser kommunalen Steuer soll die im Besitz der Waffe zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden, die im persönlichen Aufwand zur Lebensführung liegt. In einem der Stadt Stuttgart vorliegenden Gutachten wird diese „besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ bejaht, da „für Anschaffung und Unterhaltung der Waffen nicht unerhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden“ müssen. Welchen nicht unerheblichen Aufwand die „Unterhaltung“ eine Waffe mit sich bringt, ist dem Gutachten, das dem FWR vorliegt, allerdings nicht zu entnehmen.  

Das Forum Waffenrecht wird diesen unverfrorenen Versuch der Sanierung der Stadtkasse auf Kosten einer einzelnen Bevölkerungsgruppe nicht hinnehmen. Das FWR hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Schützen sowie dem Herstellerverband JSM – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der Waffensteuer in Auftrag gegeben und wird ggf. Betroffene, die sich gegen die Erhebung dieser Steuer  zur Wehr setzen wollen, unterstützen. 

Der eine oder andere „Waffennarr“ in Stuttgart wird sich nun noch mehr überlegen müssen, welchem Politiker er sein Vertrauen bei den kommenden Landtagswahlen schenkt. Oberbürgermeister Schuster jedenfalls hat in seiner Ankündigung nicht verraten, wie er sich die Besteuerung der Mehrzahl der Schusswaffen, nämlich der illegalen Schusswaffen vorstellt. Diese sind es, die die eigentliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und nicht die legal besessenen Waffen von Jägern und Sportschützen, die es nicht nötig haben, sich von einem Politiker als „Narren“ beschimpfen zu lassen.  ...

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Derzeit werden – wohl initiiert seitens der Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW)  - bundesweit Unterschriftenlisten mit einer Erklärung versandt, in denen sich die Unterzeichnenden mit einem „jetzt reichts“

 

als Sportschützen, Jäger und Waffensammler vehement dagegen (verwehren), immer wieder

1. mit unserem Tun als Gefahr für die öffentliche Sicherheit diffamiert zu werden und deshalb

2. in regelmäßiger und unregelmäßiger Folge von einem freiheitlichen Bürgerrechtsstaat Hohn sprechenden Gesetzesverschärfungen überzogen zu werden sowie

3. irrational hohen Gebühren und Abgaben belegt zu werden.“

 

Die Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) und die im Forum Waffenrecht zusammengefassten Verbände sprechen sich eindeutig gegen eine derartig pauschale und verallgemeinernde Auseinandersetzung mit der Politik aus. Wer soll denn der Adressat dieser Erklärung sein?

 

Seitens der obigen Dachverbände wurden in Stuttgart bereits zielführende Gespräche geführt.

 

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat sich eindeutig gegen eine derartige Steuer ausgesprochen!

 

Die Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eindeutig eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen.

 

Die Stadt Stuttgart, die derzeit als einzige Großstadt diese Steuer diskutiert, wird sich, angesichts des leeren Stadtsäckels, wohl kaum von Unterschriften aus Köln oder München beeindrucken lassen.

 

Derart populistische „Angriffe“ auf die vermeintlich so feindliche politische Kaste dienen eher dem „Bauchgefühl“ der Initiatoren der Unterschriftenliste, als einer sinnvollen politischen Auseinandersetzung. Derartige „Schwarmschüsse“, unabgestimmt und zur Unzeit, sind das Gegenteil sinnvoller konstruktiver Verbandsarbeit.

 

Derzeit wird auf Veranlassung der obigen Dachverbände ein Gutachten zur Waffensteuer erstellt, das die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer derartigen Steuer klärt. Das...

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Wer die Entwicklung und Aktivitäten des Forum Waffenrecht während der letzten 15 Jahre verfolgt hat, für den dürfte sicherlich kein Zweifel daran bestehen, dass das FWR als Interessenvertretung des legalen Waffenbesitzes in Berlin – genau so wie bereits in früheren Jahren in Bonn – nicht nur akkreditiert sondern, und dies scheint mir viel wichtiger, mit einem großen Vertrauensbonus als kompetenter Gesprächs- und Diskussionspartner auch akzeptiert ist. Insofern sind mir die im Zusammenhang mit der Akkreditierung von Pro-legal und FvLW hier und da zu lesenden, unterschwelligen Unterstellungen völlig unverständlich. Tatsache ist doch unbestritten, dass das FWR seit 15 Jahren in alle wichtigen Entscheidungen der Politik fundamental eingebunden und vor allen Dingen gehört wurde. Wichtig ist also, dass man nicht nur irgendwo gelistet, sondern dass man zum richtigen Zeitpunkt präsent ist und sich einbringen kann, wo es erforderlich ist.    

Allerdings scheint es zurzeit ja wieder einmal „in“ zu sein, mehr übereinander zu reden, als miteinander. Dass dieses zwangsläufige Gegeneinander das am besten geeignete und von einigen offensichtlich wohl auch gewollte Instrument ist, um uns, wie in früheren Zeiten, von den Gegnern des legalen Waffenbesitzes auseinander dividieren zu lassen, müsste jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein. Das heißt nicht mehr und nicht weniger als dass dies der ideale Weg ist, die Erfolge der Vergangenheit aufs Spiel zu setzen und die Zukunft des legalen Waffenbesitzes zu riskieren. Wer also die legitimen Rechte der legalen Waffenbesitzer ernsthaft wahrnehmen will, der sollte sich nicht permanent mit sich selbst beschäftigen – und schon gar in einem destruktiven Gegeneinander – sondern sich auf die Dinge konzentrieren, die die Zukunft des Schießsports und der Jagd tatsächlich sichern.    

Wir vom FWR tun dies jedenfalls. Wer die Arbeit und Vorgehensweise des FWR kennt, weiß, dass wir auch in diesem Jahr nicht tatenlos...

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Wurde die Entscheidung in der letzten Gemeinderatssitzung im Juli noch vertagt, sieht die Stadtverwaltung von der Einführung einer Waffensteuer nun endgültig ab. Nach genauem Nachrechnen sind die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand für die Erhebung einer Waffensteuer in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde. Dies rühre vor allem daher, dass nur ein kleiner Teil der angemeldeten Waffen überhaupt besteuert werden könne. Außerdem dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einfach Bestandsdateien vom Ordnungsamt an die Kämmerei weitergegeben werden, was den notwendigen Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen würde.

Zudem befürchtet die Stadt Stuttgart nach eigenem Bekunden im Fall der Einführung langwierige Prozesse, an deren Ende die Stadt dann bei einer gerichtlichen Niederlage zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen müsse. Offensichtlich hat hier das vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Verbänden vorgelegte Rechtsgutachten und die uneingeschränkt bekundete Bereitschaft, wenn nötig auch den Rechtsweg zu beschreiten, einen Umdenkungsprozess bewirkt. Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – konnte in diesem Gutachten anschaulich belegen, dass eine Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich ist. Jäger und Schützen können laut Gutachten ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Es ist aber nicht Sache der Kommunen, mit einer eigenen Steuer einen nach diesen restriktiven Regelungen legalisierten Waffenbesitz noch weiter zu vergällen. Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten, dass sich durch eine solche, sogenannte „kommunale Lenkungssteuer“ ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da die Zahl illegaler Waffen dadurch definitiv nicht reduziert würde.

Die legalen Waffenbesitzer...

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„Tue Gutes und rede auch ´mal darüber“

Aktuell wird in interessierten Kreisen über die Aktivitäten der europäischen Kommission zur Umsetzung des Artikel 10 des Feuerwaffenprotokolls der Vereinten Nationen diskutiert und teilweise ein Horrorszenario gezeichnet, das bisher jeder Grundlage entbehrt.

Richtig ist, dass Ende Mai die EU-Kommission einen Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des oben genannten Artikels unterbreitet hat, der teilweise weitere Er-schwernisse für den Export von Feuerwaffen und Munition in Drittländer beinhaltet. Unzutreffend sind allerdings Äußerungen, nachdem vom Entwurf auch Co2 und Luftdruckwaffen betroffen sein sollen. Regelungen zur Kennzeichnung von Waffenteilen beinhaltet der Entwurf ebenfalls nicht.
Entgegen einiger Verlautbarungen hat der Bundesrat dem Entwurf auch nicht zugestimmt sondern wurde bisher lediglich im Rahmen der bestehenden Unterrichtungspflicht in Kenntnis gesetzt.

Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission für Jäger und Sportschützen hinsichtlich der vorübergehenden Ausfuhr (z.B. Jagdreise, Schießveranstaltung) keine zu-sätzlichen Erschwernisse vorsah, wurden in erster Linie die von den geplanten Neuregelungen Betroffenen (Industrie und Großhandel) durch den Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) umgehend informiert. Der JSM hat sich auch unverzüglich an die national zuständigen Ministerien (BMI und BMWI) gewandt und sich gegen den von der EU unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen. Darüber hinaus wurden vom JSM gemeinsam mit dem FWR und der ESFAM auch Konsultationen auf europäischer Ebene vorgenommen.

Es besteht derzeit keinerlei Dissens zwischen den beteiligten Verbänden und den zuständigen deutschen Ministerien, dass eine zusätzliche waffenrechtliche Ausfuhrgenehmigung neben der bereits vorgeschriebenen außenwirtschaftsrechtlichen Erlaubnis überflüssig und abzulehnen ist. Diese Position wird derzeit von den beteiligten Kreisen in Brüssel vertreten und auch innerhalb...

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Aufgrund der sich in letzter Zeit, insbesondere in Baden-Württemberg, häufenden Erteilung von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen fragen immer mehr Mitglieder bei uns nach, wie sie sich verhalten sollen. Dabei wird auch, wohl initiiert durch Verlautbarungen in anderen Foren, die Frage nach möglichen Sammelklagen gestellt. Deshalb hier noch einmal eine grundsätzliche Klarstellung der rechtlichen Situation und der Möglichkeiten, sich gegen solche Gebührenbescheide zu wehren.

Zunächst aber noch einmal die grundsätzliche Feststellung, dass die Begründung zum Waffengesetz klar und unmissverständlich aussagt, dass diese verdachtsunabhängigen Kontrollen im Sinne der öffentlichen Sicherheit erfolgen und deshalb nicht mit Gebühren zu belegen sind. Eine klare Feststellung des Gesetzgebers also, die jedem Betroffenen das Recht einräumt, gegen den ihm erteilten Gebührenbescheid Widerspruch zu erheben bzw. zu klagen. Voraussetzung ist dabei selbstverständlich, dass die bei ihm durchgeführte Kontrolle keinerlei Beanstandungen zur Folge hatte.

Sammelklagen in dem von vielen Anrufern angesprochenen Sinne lässt jedoch unser verwaltungsrechtliches Rechtsschutzsystem nicht zu, auch dann nicht, wenn von anderer Seite anderes behauptet wird.

Dies grundsätzlich vorweg und jetzt noch einmal im Detail:

Erhält ein WBK-Inhaber nach einer ohne Beanstandungen durchgeführten Kontrolle der Aufbewahrung seiner Waffen von der zuständigen Behörde einen Gebührenbescheid, so kann er gegen diesen Bescheid das zulässige Rechtsmittel einlegen. Dies ist in der Regel der Widerspruch; nur in einigen Bundesländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, muss unmittelbar Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Wichtig ist vor allen Dingen, die im Gebührenbescheid enthaltene Rechtsmittelbelehrung zu beachten, wonach der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein muss.

Da der Verwaltungsrechtsschutz grundsätzlich Individualrechtsschutz ist, muss jeder Betroffene selbst das notwendige Rechtsmittel rechtzeitig einlegen; d. h. nach unserer Rechtsordnung kann sich nur der unmittelbar und konkret von einer Verwaltungsmaßnahme Betroffene zur Wehr setzen. Dies bedeutet, dass sich nicht mehrere in ähnlicher Weise durch einen Gebührenbescheid Betroffene zusammenschließen und sich einheitlich gegen eine Gebührenerhebung zur Wehr setzen können. Mit anderen Worten: Ein Sammelwiderspruch oder eine Sammelklage wird durch unser Rechtssystem ausgeschlossen und dem Betroffenen bleibt somit nichts anderes übrig, als seine Rechte zunächst eigenständig – auch durch einen Bevollmächtigten – wahrzunehmen.

Es ist allerdings möglich, dass ein Rechtsanwalt mehrere Betroffene gemeinsam vertritt, wenn sich die Betroffenen zusammentun und gemeinsam einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung  ihrer Interessen beauftragen. Dies mag auf den ersten Blick widersprüchlich klingen, und deshalb hier noch einmal die Klarstellung, dass es sich auch dabei nicht um eine Sammelklage handelt, vielmehr bleibt auch in diesem Fall jedes Verfahren ein individuelles Verfahren jedes einzelnen Betroffenen.

Darüber hinaus bietet sich noch eine weitere Möglichkeit an für den Fall, dass bereits eine Klage anhängig ist, was derzeit durch die vom FWR und LJV Baden-Württemberg unterstützten beiden Kläger der Fall ist. Und zwar kann aufgrund dieser anhängigen Verfahren jeder durch einen Gebührenbescheid Betroffene versuchen, sich mit seiner Behörde zu einigen, dass über den von ihm eingelegten Widerspruch solange nicht entschieden wird, bis das anhängige Gerichtsverfahren (hier: VG Stuttgart, Aktenzeichen 5 K 4898/10) rechtskräftig entschieden ist. Auf einen solchen, von der Behörde zu gewährenden Aufschub besteht allerdings kein Anspruch, vielmehr liegt ein solches Entgegenkommen alleine im Ermessen der Behörde.

In einigen Fällen hat sich dieser Weg bereits als absolut gangbar erwiesen, eine Garantie hierfür gibt es allerdings, wie gesagt, nicht.

Wir sind uns natürlich vollkommen darüber im Klaren, dass die derzeitige Situation völlig unbefriedigend ist und würden Ihnen liebend gerne eine deutlich positivere Verhaltensempfehlung geben. Leider bewegen wir uns hier in einer verwaltungsrechtlich äußerst komplexen Thematik, die von einigen von uns zu Rate gezogenen Rechtsgelehrten und Verwaltungsrechtlern teilweise völlig konträr beurteilt wird. Nichtsdestotrotz untersuchen wir derzeit, ob, wo und in welcher Form wir eine Klage anstreben sollten bzw. können, ohne allzu große Gefahr zu laufen, das derzeit frustrierende Handeln vieler Behörden endgültig „zementiert“ zu bekommen.

Selbstverständlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Sie im Rahmen unserer personellen Kapazitäten so gut wie möglich unterstützen. Wir bitten allerdings um Verständnis dafür, dass wir nicht jeden Kläger kostenmäßig unterstützen können, da dies die finanziellen Möglichkeiten des FWR sehr schnell überschreiten würde.       ...

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