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Fakten zum Waffenbesitz

Auf dieser Seite wollen wir uns zukünftig mit Zahlen und Fakten zum legalen Waffenbesitz befassen. Sie wird deshalb nie "fertig" sein, sondern sich entwickeln wie die Verhältnisse in der Realität.

Waffenbesitz auf dem Weg zum gesellschaftlichen Tabu

Wer sich mit legalem Waffenbesitz befaßt, trifft immer auf dieselben "Fakten", die benutzt werden, um Restriktionen zu fordern oder Waffenbesitzer zu diskreditieren. Unsere amerikanischen Freunde nennen diese (Schein-)Fakten "factoids", da sie in steter Wiederholung verwandt werden, um den Ruf nach Verschärfung des Waffenrechts zu begründen, ohne zu prüfen, ob die Behauptungen auch nur ansatzweise einen Bezug zur Realität haben.

Nachfolgend sind einige dieser "factoids" aufgelistet, wobei diese Auflistung permanent fortentwickelt werden soll.

1. Beispiel:

"Mehr Waffen bedeuten mehr Mißbrauch von Waffen",

oder wie in Berlin zu hören ist: "Messer machen Mörder"    


Die so berüchtigten amerikanischen Verhältnisse zeigen – wenn man sie nicht nur summarisch betrachtet - eindeutig, daß diese Korrelation nicht besteht. Wohlgemerkt: Niemand redet einer generellen Bewaffnung das Wort. Es geht aber darum, Zusammenhänge zu begreifen, wie sie sind, nicht wie wir sie gerne hätten.

(Prof. Lott, University of Illinois, More Guns, Less Crime 1998)

Staat Erwachsene Bürger
mit Schußwaffen (in%)
Mordrate je 100 Tsd. Einwohner
Texas 37% 12,7
Vermont 35% 0,7
Iowa 31% 1,1
Californien 21% 12,7
New York 11% 13,2

Staaten mit einer geringen Anzahl von Waffen weisen Mordraten auf, die über der von Texas liegen, wo die höchste Waffendichte zu finden ist.

Staaten, die nahezu gleich viele Schußwaffen (wie in Texans) aufweisen, Beispiel Vermont, liegen in der Mordrate um den Faktor zwanzig niedriger (vergleichbar mit Deutschland oder Schweiz).

Interessant sind auch die Zahlen aus Canada (CFC 1998)

Land Haushalte mit Waffen (in %) Schußwaffenmorde pro 100 Tsd. Einwohner
USA 41 % 6,24
Canada 26 % 0,6
Australien 16 % 0,56
Neuseeland 20 % 0,22
Deutschland 10 % 0,21
England 4 % 0,13

2. Beispiel:

"Erschwerter Zugang zu Waffen bedeutet weniger Mißbrauch von Waffen"    

Noch so eine Behauptung, die sich an "amerikanischen Verhältnissen" eindeutig widerlegen läßt.

New York hat ein sehr restriktives Waffenrecht mir einer sehr hohem Mordrate, Vermont ein sehr liberales Waffenrecht mit geringen Mordraten. Vermont hat aber dreimal soviele Waffen im Volk.

England erlebt derzeit ein anderes Paradox: Nach dem "Handgun Ban" sank die Zahl der Waffen im Volk nicht wie erwartet, die Waffenbesitzer wichen nur auf andere erlaubte Feuerwaffen aus. Gleichzeitig stellte der Zoll einen stark zunehmenden Zustrom von verbotenen Waffen (Pistolen/Revolver) nach England fest.

Daneben steigt derzeit in England die Zahl der bewaffneten Raubdelikte massiv an - trotz des Verbotes der Faustfeuerwaffen.

Nach der Lott-Studie (More Guns, Less Crime), ist eher die umgekehrte Korrelation richtig. In den 31 Staaten, die das sog. concealed carrying (das verdeckte Tragen der Waffen) erlauben, zeigt sich eine erhebliche Reduktion an Gewalttaten. Lott gibt in seiner Studie Zahlen an, die er bei einem flächendeckenden Erlauben des "concealed carrying" in den USA an weniger Opfern annimmt

Mord -1.400
Vergewaltigung -3.700
Raub -11.000
Schwere Körperverletzung -60.000

3. Beispiel:

"Scharfe Waffengesetze bedeuten geringere Waffenzahlen im Volk"     

Diese Behauptung wird permanent in allen Staaten mit scharfen Waffengesetzen widerlegt. Deutschland stand lange Jahre im Ruf, das schärfste Waffengesetz zu haben. Dennoch galt es gleichzeitig als das Land mit der größten Anzahl illegaler Waffen "im Volk".

England geht derzeit den gleichen Weg: Trotz Verbot von Faustfeuerwaffen steigt die Zahl der Waffen im Volk permanent an.

Natürlich hat jeder Staat ein legitimes Interesse, die innere Sicherheit und die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Gerade weil dies so ist, ist es aber wichtig, sich die wahren Zusammenhänge klarzumachen und die Auswirkungen des gesetzgeberischen Handelns zu untersuchen. Restriktionen um ihrer selbst willen sind weder rechtsstaatlich noch in der Sache zielführend.