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Munitionstransport auf Flugreisen

Am 4. März 2010 verkündete die EU-Kommission die

Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Standards in der Luftsicherheit
(Verordnung (EU) Nr. 185/2010)

die am 29. April 2010 in Kraft treten wird.
Gem. Anlage 5-B dieser Verordnung soll nach dem 29. April 2010 bei Flugreisen die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten sein.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände haben umgehend Gespräche mit dem in diesem Fall national zuständigen Bundesministerium des Inneren sowie seinen Partnerverbänden auf europäischer Ebene aufgenommen, um dieser Problematik in Sinne unserer Mitglieder abzuhelfen. Unterstützt wurden die Aktivitäten des FWR durch entsprechende Bemühungen der Lufthansa.

Das Bundesministerium des Inneren hat inzwischen zugesagt, noch vor dem 29. April 2010 per Erlass generell zu verfügen, dass in Deutschland auch nach diesem Stichtag bei Flugreisen Munition im aufgegebenen Gepäck transportiert werden kann. Seitens der EU-Kommission wurde zwischenzeitlich noch einmal schriftlich bestätigt, dass den Mitgliedsstaaten die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung freigestellt ist.

Da das Bundesinnenministerium einen solchen Erlass nicht europaweit verfügen kann, ist das FWR auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit dem ESSF (European Sport Shooting Forum), der FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the European Union) und den übrigen nationalen Verbänden aktiv, um auch in allen übrigen Staaten der Europäischen Union und insbesondere in den klassischen Jagdreise-Ländern möglichst schnell die jeweils nationale Erlaubnis für die weiterhin zulässige Mitnahme von Munition im aufgegebenen Reisegepäck zu erreichen.