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Umsetzung Artikel 10 UN Firearms Protocol

„Tue Gutes und rede auch ´mal darüber“

Aktuell wird in interessierten Kreisen über die Aktivitäten der europäischen Kommission zur Umsetzung des Artikel 10 des Feuerwaffenprotokolls der Vereinten Nationen diskutiert und teilweise ein Horrorszenario gezeichnet, das bisher jeder Grundlage entbehrt.

Richtig ist, dass Ende Mai die EU-Kommission einen Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des oben genannten Artikels unterbreitet hat, der teilweise weitere Er-schwernisse für den Export von Feuerwaffen und Munition in Drittländer beinhaltet. Unzutreffend sind allerdings Äußerungen, nachdem vom Entwurf auch Co2 und Luftdruckwaffen betroffen sein sollen. Regelungen zur Kennzeichnung von Waffenteilen beinhaltet der Entwurf ebenfalls nicht.
Entgegen einiger Verlautbarungen hat der Bundesrat dem Entwurf auch nicht zugestimmt sondern wurde bisher lediglich im Rahmen der bestehenden Unterrichtungspflicht in Kenntnis gesetzt.

Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission für Jäger und Sportschützen hinsichtlich der vorübergehenden Ausfuhr (z.B. Jagdreise, Schießveranstaltung) keine zu-sätzlichen Erschwernisse vorsah, wurden in erster Linie die von den geplanten Neuregelungen Betroffenen (Industrie und Großhandel) durch den Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) umgehend informiert. Der JSM hat sich auch unverzüglich an die national zuständigen Ministerien (BMI und BMWI) gewandt und sich gegen den von der EU unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen. Darüber hinaus wurden vom JSM gemeinsam mit dem FWR und der ESFAM auch Konsultationen auf europäischer Ebene vorgenommen.

Es besteht derzeit keinerlei Dissens zwischen den beteiligten Verbänden und den zuständigen deutschen Ministerien, dass eine zusätzliche waffenrechtliche Ausfuhrgenehmigung neben der bereits vorgeschriebenen außenwirtschaftsrechtlichen Erlaubnis überflüssig und abzulehnen ist. Diese Position wird derzeit von den beteiligten Kreisen in Brüssel vertreten und auch innerhalb der europäischen Verbände diskutiert, da hier eben auch internationale „Spielregeln“ zu beachten sind.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mit der Umsetzung der euro-päischen Waffenrichtlinie 2008/51/EG in deutsches Recht durch die Novellierung des Waffengesetzes im Jahre 2008  bereits der gleiche Problemkreis – doppelte Ausfuhrgenehmigung – mit der Politik diskutiert und letztlich einvernehmlich – in Zusammenarbeit mit dem JSM – eine doppelte Ausfuhrgenehmigungsverpflichtung verhindert werden konnte.

Nicht zuletzt in unserer FWR-Mitteilung zum Jahreswechsel 2009/2010,  die wir auf unserer Internetseite veröffentlicht hatten, haben wir auf diesen Erfolg unserer Arbeit hingewiesen. Der gerne erhobene Vorwurf der „Geheimdiplomatie“ trifft hier also wahrlich nicht zu.