Skip to main content

News / Aktuelles / Mitteilungen

Rechtssicherheit für halbautomatische Jagdgewehre

Das intensive Arbeiten des DJV in Zusammenarbeit mit der Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände in den letzten Wochen hat endlich zum Erfolg geführt.

Das intensive Arbeiten des DJV in Zusammenarbeit mit der Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände in den letzten Wochen hat endlich zum Erfolg geführt.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat beim Bundesjägertag in Wolfsburg den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet. Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: "Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden." Das Führen dieser Waffen solle künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle seien die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis.

DJV-Präsident Fischer begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Resultat der Verhandlungen: "Damit gibt es in Kürze endlich wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren." Angesichts der Diskussionen in den Bundesländern um die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition sei die bundeseinheitliche Regelung überfällig gewesen, so Fischer weiter. Die Änderung enthält detaillierte Regelungen zur Jagdbüchsenmunition, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bleibelastung von Wildbret so weit wie möglich reduziert wird, aber andererseits eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleistet wird.

Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass diese zur Jagd nicht verwendet werden dürften. Das Urteil hatte für Unverständnis in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern und Behörden geführt. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird diese Unsicherheit beseitigt. Damit hat sich die intensive Arbeit des DJV und der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände letztlich ausbezahlt.

Die Neuregelung enthält auch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerausbildung sowie die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen. Auch hierzu gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist. So hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg erst kürzlich die Landesregelung aus Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Der Novellierung vorausgegangen waren umfangreiche wissenschaftliche Studien, u.a. zur Tötungswirkung von Büchsenmunition. Im Februar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Änderungsentwurf zum Bundesjagdgesetz vorgelegt, zu dem der DJV und andere betroffene Verbände Stellung genommen hatten. Dieser Entwurf bildet nunmehr die Grundlage der Änderung, die jetzt im Bundestag eingebracht werden soll.