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Bundestag beschließt neues Waffengesetz

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Das Forum Waffenrecht begrüßt die Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die ca. 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer, in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen, nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits genutzten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe erwirbt oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank kauft, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.

Das Forum Waffenrecht hatte gemeinsam mit den zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen und die deutliche Verschärfung abgelehnt. Illegale Waffen kommen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Zudem ist die geforderte Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend. Hundertprozentige Sicherheit sei ein Illusion und die bisherigen Standards ausreichend. Zudem haben hätte es mit den Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450 eine günstigere Alternative gegeben. Dem ist die Bundesregierung leider nicht gefolgt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird zwar nicht mehr aktualisiert und überwacht, von daher war die Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wären nach Auffassung der Verbände die Stufen S1/S2 nach der Euronorm ausreichend gewesen.

Wir begrüßen allerdings den umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer.  In seiner Stellungnahme hat das FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die auch  in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für die bisherigen Besitzer von aktuell genutzten Waffenschränken ausgeweitet. Diese Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden, sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Waffenbesitzer, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Dies gilt auch über den Tod eines Mitaufbewahrenden hinaus.

Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatte das FWR in der verbändegemeinsamen Stellungnahme als unverhältnismäßig kritisiert. 

Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden zur Pflicht bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur die im FWR zusammengeschlossenen Verbände, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates kritisiert. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung, andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen.

Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete, Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffe, Waffenteile und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben.

Der Bundestag hat in der gestrigen Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.

 Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes  noch nichts zu tun. Dies wird eine Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.