Skip to main content

News / Aktuelles / Mitteilungen

Erste Erfolge: Wichtige Klarstellungen zur Schlüsselaufbewahrung im Gespräch mit NRW-Innenminister Reul

Der Einsatz der Jagd- und Schießsportverbände sowie des Forum Waffenrecht – künftig Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) - beim Thema „Tresorschlüsselaufbewahrung in NRW“ zeigt erste Erfolge: Bei einem Gespräch zwischen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und Vertretern des Rheinischen und des Westfälischen Schützenbundes (RSB und WSB) sowie des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS), welcher auch Vorstandsmitglied im Forum Waffenrecht ist, wurden einige der vom FWR kritisierten Punkte korrigiert bzw. klargestellt.

Wie müssen die Schlüssel für Waffenschränke aufbewahrt werden? Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen hatten dazu nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster diverse Mitteilungen an die dortigen Legalwaffenbesitzer verschickt – mit Forderungen, die nach Einschätzung des Forum Waffenrecht weder praktikabel noch vom geltenden Waffengesetz gedeckt sind (siehe auch Artikel vom 29.3. und Artikel vom 23.2.).

Ein elementarer Kritikpunkt des FWR war die von einigen Kreispolizeibehörden erlassene Fristsetzung für den Nachweis der geforderten Schlüsselaufbewahrung, inklusive Androhung des Entzuges der Zuverlässigkeit bei Unterlassung bzw. Überschreitung der Frist. Diese Auswüchse scheinen nun vom Tisch, denn im Gespräch mit den Verbänden stellte das Innenministerium klar, dass eine solche Fristsetzung weder vom LKA NRW gefordert noch vom Ministerium beabsichtigt sei – auch aufgrund von aktuellen Lieferengpässen bei Tresorherstellern, über die die am Gespräch beteiligten Schützenverbände informiert hatten.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den das Forum Waffenrecht nicht nur in seinen Stellungnahmen, sondern zusammen mit dem BDMP auch in einem persönlichen Gespräch mit Innenminister Reul hervorgehoben hatte, war die fehlende Klarstellung, wie im Hinblick auf das Schlüsselbehältnis bei Waffenschränken der Stufen A und B mit Bestandsschutz zu verfahren ist. Auch hier brachte das Gespräch nun Klarheit und es gilt: Haben Waffenschränke der alten Widerstandsklasse A oder B Bestandsschutz, so müssen die Schlüsseltresore nicht der höheren Widerstandsklasse 0 oder 1 entsprechen.

Darüber hinaus machte Innenminister Reul deutlich, dass kursierende Vorgaben der Unterbringung von Waffenschränken und Schlüsseltresoren in unterschiedlichen Räumen vom OVG-Urteil nicht gefordert würden, da dies lebensfremd und sicherheitstechnisch irrelevant wäre. Dazu FWR-Geschäftsführer Matthias Klotz: „Absolut richtig und eine wichtige Klarstellung. Aber auf der anderen Seite auch ein interessantes Signal von Herbert Reul an seinen Parteikollegen Strobl nach Baden-Württemberg, der ja in seiner Anweisung an die dortigen Regierungspräsidien genau gegenteilig argumentiert hat (siehe auch Artikel vom 28.2.). Genau an solchen Beispielen zeigt sich, wie wichtig ein vorheriger Austausch mit dem FWR gewesen wäre, da bei uns die Betroffenen und Experten zugleich vertreten sind.“ Und weiter: „Komplett und rechtskonform wäre aber aus unserer Sicht auch die Klarstellung aus NRW erst dann, wenn die Kreisbehörden darauf hingewiesen würden, dass eine Kontrolle der Schlüsselaufbewahrung entfallen muss, wenn sich das Behältnis eben doch außerhalb des Raumes befindet, in dem die Waffen und die Munition verwahrt werden.“

Nach eigenem Bekunden will das Innenministerium NRW in Kürze Details zu diesen Ausführungen und zur praktischen Umsetzung des OVG-Urteils im Rahmen eines FAQ-Kataloges veröffentlichen. „Wir freuen uns, dass die Arbeit der Verbände die Diskussion ins Rollen und die Politik zum Nach- und Umdenken gebracht hat“, so Klotz abschließend.