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Bundestag und Bundesrat beraten über Waffengesetz

Der Bundesrat hat in der Sitzung am 10. März eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung Ende Januar 2017 beschlossen hat, sollen unter anderem neue Bestimmungen für die Waffenaufbewahrung erlassen werden.

Bundesrat sieht illegale Waffen als Hauptproblem

Der Bundesrat fordert zu recht, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist und erkennt ausdrücklich an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Dort und nicht beim legalen Waffenbesitz müssten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen. Diese Position begrüßen wir sehr, verlautbaren wir dies doch schon lange. Bereits Ende 2016 formulierte der Sachverständige von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei einer Anhörung im Bundestag, zu der auch das Forum Waffenrecht geladen war: Schusswaffen, die für Straftaten einschließlich Terrorismus verwendet würden, gelangten kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden.

Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundesrat dagegen ein Ansinnen Bremens, ein Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen auszusprechen. Dieses Vorhaben, was nichts anderes bedeutet als die Neuauflage des alten „Anscheinswaffenparagrafen“ haben wir  strikt abgelehnt. Die entsprechende Vorschrift wurde im Gesetzgebungsverfahren 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht zuletzt auf Anregung der Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant.

FWR benennt kritische Punkte

Kritisch sehen wir die erneute Bundesratsforderung nach einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Bereits im Vorfeld haben die im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbände dies abgelehnt und auch die Bundesregierung hatte den Vorschlag in ihrer Stellungnahme kritisiert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht – neben einigen sinnvollen Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und Bereinigungen – auch eine Anpassung an neuere Normen und eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards für Waffen vor. Vor allem diesen Punkt haben wir bereits in der Verbändeanhörung Ende 2016 kritisiert: Eine deutliche Anhebung der schon jetzt hohen Aufbewahrungsstandards ist aus unserer Sicht nicht ausreichend begründet  und angesichts des damit verbundenen Aufwands unverhältnismäßig. Keine Bedenken bestünden dagegen gegen eine Ersetzung der geltenden Standards durch die aktuellen Sicherheitsstufen S1 und S2 nach DIN/ EN 14450.

Erste Lesung im Bundestag

Parallel zum Bundesrat hat sich der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes in erster Lesung beschäftigt. Nun werden die zuständigen Ausschüsse den Entwurf beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten darüber abschließend abstimmen soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden und verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Andererseits sprach sie sich für eine zusätzliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeitsprüfung aus.

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes aus dem letzten Jahr befasst und erfreulicher Weise mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei der öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrschte: So bezeichnete sie Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag nahezu übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.

Mehr gegen den illegalen Waffenhandel tun

Die im FWR zusammengeschlossenen Verbände repräsentieren etwa 2,5 Millionen Bürger, die legal Waffen besitzen, den Schießsport, der Jagd oder dem Sammeln nachgehen. Sie lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden insgesamt im Zusammenhang mit Schusswaffen verübt. „Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig“, so ein Fazit des Berichts. „Legale Waffenbesitzer mit immer neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen“, kritisierten erneut DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke und FWR-Präsident Herbert Keusgen. Es müsse mehr Energie in die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden. Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich illegal aus dem sogenannten Darknet, einem Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen.