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Waffenrecht im Fokus der Diskussion

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Krings diskutierte auf Einladung des Rheinischen Schützenbundes (RSB) gemeinsam mit dem Geschäftsführer Frank Göpper vom Forum Waffenrecht und dem langjährigen DSB-Vize Jürgen Kohlheim

Änderungen gibt es im deutschen Waffenrecht und  der EU-Feuerwaffenrichtlinie sowie deren Ratifizierung; auf diese und weitere Fragen konnte die Diskussionsrunde der drei hochkarätig besetzen Teilnehmer bestehend aus dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Günter Krings, dem langjährigen DSB-Vizepräsidenten für Recht Jürgen Kohlheim und dem Geschäftsführer des Forum Waffenrecht Frank Göpper kompetent antworten ohne Fragen offen zu lassen.

Bereits in seiner Begrüßung machte der Präsident des RSB deutlich, welche große Ehre die Zusage von Staatssekretär Dr. Krings trotz dessen zahlreicher Auftritte im Wahlkampf neben dem politischen Tagesgeschäft für ihn bedeute.  Aber auch der Mönchengladbacher Dr. Krings betonte, dass ihm der Kontakt zu den Schützen und insbesondere zum RSB wichtig ist und er auch einen besonderen Dank des Bundesinnenministers für die vertrauensvolle und sehr konstruktive Zusammenarbeit ausrichten solle.

RSB-Geschäftsführer Uwe Pakendorf eröffnete als Moderator der Veranstaltung die Diskussion mit einem Rückblick auf die waffenrechtlich sehr turbulenten Jahre von 2015 bis zum heutigen Tag, in denen sowohl die EU-Feuerwaffenrichtlinie und auch die Waffenrechtsänderung des Deutschen Bundestages unter den Sportschützen für Aufsehen gesorgt hatten. Jürgen Kohlheim, zum Zeitpunkt der Eingabe des ersten Entwurfes der Feuerwaffenrichtlinie ins EU-Parlament noch amtierender  Vizepräsident des DSB, gelang es gemeinsam mit Frank Göpper, der in dieser Zeit intensiv mit der Politik in Brüssel in Kontakt stand, darzulegen, wie die teils überzogenen und völlig fehlgerichteten Ursprungsforderungen der EU-Kommission im Laufe des parlamentarischen Beratungsprozesses auf ein Maß zurückgeführt werden konnten, das den Belangen deutscher Sportschützen und Jäger gerecht wird. Staatssekretär Dr. Krings betonte in der Diskussion, dass es dem Bundesinnenministerium mit Unterstützung der deutschen EU-Parlamentarier der Europäischen Volkspartei (EVP) gelungen sei, die Regelungen der Richtlinie auf ein Niveau zu bringen, das weitgehend der Ausgestaltung des deutschen Waffenrechts entspricht. Beruhigen konnten alle drei Diskutanten, dass die ursprünglich vorgelegten Regelungen, wie das vollständige Verbot halbautomatischer Waffen, die zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis, die verpflichtenden wiederkehrenden Gesundheitsprüfungen und auch die faktische Gleichsetzung von Sportschützen und Jägern mit Terroristen vom Tisch und man nun mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden sei. Hinsichtlich der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sei nun die neue Bundesregierung gefragt, da die Umsetzungsfrist von 15 Monaten seit März bereits laufe. Dr. Krings betonte, dass es der CDU wichtig sei, die Umsetzung der Richtlinie nicht noch durch weitere einseitige ideologische Verschärfungen aufzuladen.

Ein differenziertes Bild zeichnete sich bezüglich der 2. Änderung des Waffengesetzes und der Nachbetrachtung der Bundestagsdebatten ab.

Auch hier, so betonte Dr. Krings, sei es in den Gesprächen mit dem Forum Waffenrecht und dem Deutschen Schützenbund gelungen, unverhältnismäßig strenge Regelungen wie die vom Bundesrat geforderte Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden bei waffenrechtlichen Erlaubniserteilungen und die vom Ministerium zunächst vorgesehene Strafbarkeit auch von fahrlässig falscher Aufbewahrung von Munition (diese bleibt nun weiterhin Ordnungswidrigkeit) wieder aus dem Gesetzestext zu streichen.

Auch zum Bedauern des ehemaligen DSB-Vizepräsidenten und Forum Waffenrecht-Geschäftsführers bat der parlamentarische Staatssekretär in Bezug auf die erhöhten Anforderungen an die Waffenaufbewahrung in Waffenschränken des Widerstandsgrades 0 und 1 die Zuhörer um Verständnis, dass man den Erfordernissen von Einbruchsdiebstählen und gestiegener Terrorgefahr Rechnung tragen müsse.

Das Forum Waffenrecht, der DSB und die weiteren angeschlossenen Verbände hatten sich im Verfahren für die Einführung der niedrigeren Sicherheitsstandards S1 und S2 eingesetzt. Einig waren sich allerdings alle drei Diskussionsteilnehmer, dass das Anbieten illegaler Waffen und das sogenannte „Darknet“ die Hauptursache für die Ausübung von Straftaten mit Waffengebrauch darstellt und die diesbezüglich eingeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung vollumfänglich gerechtfertigt seien. Eine Stigmatisierung von Jägern und Sportschützen als Sicherheitsgefahr, wie es in Teilen der jüngsten politischen Debatten stattgefunden hatte, wiesen die Teilnehmer unisono deutlich zurück. Auch im Hinblick auf die Abgrenzung zu sogenannten „Reichsbürgern“ wurden deutliche Worte gefunden.

Besonderen Dank durfte der Staatssekretär sowohl von seinen beidem Mitdiskutanten für den Einsatz des Bundesinnenministeriums in der vergangenen Wahlperiode, als auch von dem als Zuhörer anwesenden Präsidenten des Forums Waffenrecht Hans Herbert Keusgen und Präsident Willi Palm entgegen nehmen. Keusgen verband seinen Dank mit der eindringlichen Forderung, dass man bei der Wahlentscheidung auf Maß und Mitte achten solle.