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Neue FWR-Spitze stellt sich im Innenministerium vor

Neue FWR-Spitze stellt sich im Innenministerium vor

In der letzten Woche besuchten die beiden neugewählten Vorsitzenden, Klaus Gotzen und Friedrich Gepperth, sowie der Geschäftsführer des FWR Frank Göpper das für das Waffenrecht zuständige Fachreferat KM 5 im Bundesinnenministerium (BMI), um sich einerseits vorzustellen und andererseits über die anstehende Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen.

Zunächst beglückwünschte die Referatsleiterin, Frau Kluge, beide Vorsitzende zu ihrem neuen Amt. Man war sich einig, auch zukünftig im Dialog bestehende Probleme und anstehende Änderungsvorhaben anzugehen, wie es bereits seit langem, insbesondere unter dem ausgeschiedenen Vorsitzenden Herbert Keusgen, bewährte Praxis war.

Wirklich fremd war man sich auch nicht, da Friedrich Gepperth bereits seit langem einer von Hans Herbert Keusgens Stellvertretern und auch Klaus Gotzen Mitglied im FWR-Vorstand war. Entsprechend verlief das Gespräch auch harmonisch und in vertrauensvoller Atmosphäre.

Die Vorsitzenden stellten noch einmal klar, dass die EU-Kommission mit ihrem aktionistischen Schnellschuss von Anfang an das falsche Ziel verfolgt hat. Schon die Idee, mit weiteren Einschränkungen gegenüber zuverlässigen, überprüften und rechtstreuen Besitzern legaler Waffen Kriminalität und Terrorismus bekämpfen zu wollen, ist nach Ansicht der Vorsitzenden verfehlt. Kriminelle halten sich nun einmal nicht an Gesetze, so streng sie auch sei mögen!

Auch die Art und Weise, wie sich die Kommission im Laufe der geführten Verhandlungen beratungsresistent gezeigt hatte, wurde von den Verbandsvertretern kritisiert. Während man bei vielen Parlamentariern und insbesondere der zuständigen Ausschussvorsitzenden Vicky Ford für die berechtigten Anliegen der Waffenbesitzer und Händler Gehör gefunden hat, zeigte sich die Kommission zunehmend zugeknöpft und praxisnahen Vorschlägen gegenüber meist verschlossen. Dennoch war es letztendlich noch gelungen, dass Verbot ganzer Waffentypen zu verhindern und auch sonst einige Regelungen im Sinne unserer Mitglieder weniger einschneidend zu gestalten.

Das BMI wies darauf hin, dass derzeit Maßgabe sei, die Richtlinie "eins zu eins" ins deutsche Waffengesetz umzusetzen. Über die Richtlinie hinausgehende Verschärfungen des Waffenrechts seien nicht geplant. In einigen Punkten - etwa bei der Begrenzung der Magazinkapazitäten, der erweiterten Kennzeichnungspflichten für die wesentlichen Waffenteile oder auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen - lasse sich allerdings eine Belastung für die Legalwaffenbesitzer nicht gänzlich vermeiden.

Das BMI werde aber versuchen, dies durch Übergangsfristen und Besitzstandsschutz abzumildern. Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.

Dennoch gilt es, das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin eng zu begleiten. Die beiden Vorsitzenden erklärten noch einmal ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog.