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Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie verzögert sich

Nachdem jetzt die parlamentarische Sommerpause zu Ende geht und die Arbeit wieder anläuft, sind derzeit noch keine Entwürfe zur anstehenden Änderung des Waffengesetzes bekannt. Es ist daher davon auszugehen, dass mit einer nationalen Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie - die gem. Richtlinientext bis zum 14.09.2018 erfolgen sollte - nicht vor dem Jahr 2019 zu rechnen ist.

Dies entlarvt auch ein in verschiedenen Internetmedien kursierendes Gerücht über ein zum September 2018 geändertes Waffengesetz als offenbar absichtliche Falschmeldung. Schon die darin enthaltenen Änderungen, die zum Teil deutlich über die Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgingen, ließen näher mit der Materie Befasste an der Echtheit der Meldung zweifeln. Stattdessen wurden in der Falschmeldung teilweise Forderungen kolportiert, die zwar ursprünglich im Entwurf der Kommission enthalten waren, jedoch durch die Arbeit der beteiligten Interessenvertreter und Verbände letztendlich verhindert werden konnten.

Es bleibt somit bei den Aussagen, die vom Fachreferat des Bundesinnenministeriums gegenüber den Vertretern des Forum Waffenrecht getätigt wurden. Danach strebt man eine Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie gemäß ihres Wortlautes an, plant jedoch keine darüber hinausgehenden Verschärfungen der waffenrechtlichen Bestimmungen. Die im Forum Waffenrecht vertretenen Verbände setzen sich bei der Umsetzung für die Interessen der Legalwaffenbesitzer ein und führen bereits intensive Gespräche mit den Vertretern der Politik.