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News / Aktuelles / Mitteilungen

Angesichts der zahlreichen Diskussionen und teilweise zweifelhaften Interpretationen des Gesetzes in den Medien und vor allem im Internet hat das FWR in mehreren Gesprächsrunden seit dem 01.04.2008, zuletzt am 21.04.2008, versucht, Zweifelsfragen zu klären.

Zu den besagten Verständnisproblemen hat sicherlich auch die Tatsache beigetragen, dass die konsolidierte Fassung des Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) erst zur Monatsmitte im Internet abrufbar war.

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LEBENSZEICHEN

Gerade während der letzten Wochen und insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Vorgänge in Berlin bezüglich des Waffenrechtsänderungsgesetzes hat eine ganze Reihe von Mitgliedern in Emmendingen angefragt ob wir überhaupt noch leben und ob wir angesichts der gesetzlichen Entwicklung, die sich da abzeichnete, etwas tun. Dazu kann ich guten Gewissens klar und deutlich sagen: ja wir leben noch und wir haben etwas getan.

 

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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (13. Oktober 2006) beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass noch eine ganze Reihe von Änderungen einzuarbeiten ist. Diese vom Bundesrat empfohlenen Änderungen erstrecken sich, soweit dies "auf den ersten Blick" zu überschauen ist über weite Passagen der Verwaltungsvorschriften und kommen in vielen Fällen den Vorstellungen der Verbände entgegen.

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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (13. Oktober 2006) beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass noch eine ganze Reihe von Änderungen einzuarbeiten ist. Diese vom Bundesrat empfohlenen Änderungen erstrecken sich, soweit dies "auf den ersten Blick" zu überschauen ist über weite Passagen der Verwaltungsvorschriften und kommen in vielen Fällen den Vorstellungen der Verbände entgegen.

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