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News / Aktuelles / Mitteilungen

Auf Einladung des Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) hielt der Geschäftsstellenleiter des Forums Waffenrecht, Rechtsanwalt Frank Göpper, in der Gaststätte „Atrium“ der Walter-Arena am 5. November 2010 einen Vortrag über das aktuelle Waffenrecht.

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Nachdem anlässlich der 50. ISSF Weltmeisterschaften in München von der Firma Anschütz der Prototyp eines Biathlongewehres mit Armatix Target Control System dem Fachpublikum vereinzelt vorgestellt wurde, wird dieses Thema im Internet und in den Fachmedien heftig diskutiert.

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Waffensteuer in Stuttgart fand keine Mehrheit/ Gutachten zeigt offenbar erste Wirkung/ Entscheidung vertagt auf den 23. September 2010

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Pressemeldung des Forum Waffenrecht
Ratingen, 27. Juli 2010

Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich
– Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben – Sportschützen sind olympisch –
Winnenden  kein Argument für Haushaltsanierung –

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachtens. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen...

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Am 21. Juli 2010 hat die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht.

Ziel dieser Beschwerde ist es, durch das Bundesverfassungsgericht „den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell verbieten zu lassen“.

Zwar liegt die Beschwerdeschrift und inhaltliche Begründung nicht vor, jedoch misst das Forum Waffenrecht nach den bisherigen Veröffentlichungen in den Medien der Klage keine Erfolgsaussichten bei. Mit dem Waffengesetz hat die Bundesregierung eine der restriktivsten Regelungen auf diesem Gebiet in Europa wenn nicht weltweit erlassen und dabei verantwortungsvoll die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gegen die Notwendigkeit des Waffenbesitzes für den Einzelnen abgewogen. Hier wird lediglich in blindem Eifer der Versuch unternommen, die unrealistischen Vorstellungen der Initiative von einer vermeintlich gerechten Welt gegen die Lebensentwürfe und freie Entfaltung von zweieinhalb Millionen legalen Waffenbesitzern mit Totalverboten durchzusetzen. Dabei wird auch vor Tatsachenverfälschungen und Verleumdungen nicht zurückgeschreckt.

Vehement verwahrt sich das Forum Waffenrecht gegen die von der Initiative im Zusammenhang mit der Klageerhebung und auch vorher bereits betriebene Verunglimpfung der Sportschützen und privaten Waffenbesitzer. Schon mit ihrer Namensgebung suggeriert die Initiative eine Gleichsetzung von Schießsportlern mit Kriminellen. Die Aussage des Gründers der Initiative, Herrn Roman Grafe: „Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben“ ist zutiefst beleidigend und suggeriert, alle Schießsportler – rechtschaffene und regelmäßig behördlich überprüfte Bürger aus allen Teilen der Gesellschaft – wären nur darauf aus, ihre Mitmenschen zu ermorden.

Wer solche polemischen Verleumdungen und Verunglimpfungen verwendet, sollte kritisch hinterfragen, ob durch derart zur Schau gestellte Intoleranz und die Ausgrenzung einer großen Gruppe friedlich Sporttreibender nicht genau der Boden für Zwietracht bereitet und ein Klima der Gewalt geschaffen wird!...

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Nachdem der Vorschlag zur Einführung einer Waffensteuer bereits im Finanzausschuss der Stadt gescheitert war, erlitten die Befürworter dieser Abgabe aus den Fraktionen der Linkspartei, der SPD am gestrigen Dienstag eine weitere Niederlage im Rat der Stadt. Der ursprünglich von der Linkspartei initiierte Vorschlag, dem sich dann auch SPD und Grüne anschlossen,  scheiterte letztlich, da sich die Grünen bei der Abstimmung geschlossen enthielten. Damit folgten sie schlussendlich der Auffassung von CDU und FDP, dass der Ertrag einer derartigen Steuer in keinem Verhältnis zum benötigten Aufwand stehe. Hintergrund für das geänderte Abstimmungsverhalten war, dass den Grünen der zur Abstimmung gebrachte Antrag nicht weit genug ging. Im Gegensatz zu SPD und Linkspartei, die Jäger und Sportschützen von der Steuer ausnehmen wollten, beabsichtigten die Grünen eine generelle Besteuerung aller Waffenbesitzer. Die CDU betonte in der Ratssitzung ihre ablehnende Haltung mit der wichtigen Funktion der Jagd für die Natur und der Hilfe, die Jäger ständig bei Wildunfällen leisten. Durch Jagdscheinkosten und Ähnliches seien Jäger schon jetzt stark belastet und eine weitere Steuer sei daher abzulehnen. Es handele sich hier um blanken Populismus und eine reine „Neidsteuer“ und die in der Begründung des Antrags vorgegebene „Lenkungsfunktion“, Waffen aus Kostengründen abzugeben, wurde sachgerecht als „Quatsch“ qualifiziert.

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Fourth Biennial Meeting of States to Consider the Implementation of the Programme of Action to Prevent, Combat und Eradicate the Illicit Trade in
Small Arms and Light Weapons in All its Aspects

Vierte Konferenz der Vereinten Nationen zur Durchführung des Aktionsprogramms zur
Unterbindung, Bekämpfung und Ausmerzung des
unerlaubten Handels mit Kleinwaffen
in all seinen Aspekten  

In der Vergangenheit haben wir des Öfteren über die Aktivitäten und Intentionen der UN-gesteuerten Organisation IANSA berichtet, die sich
auf die Fahne geschrieben hat, den legalen Waffenbesitz weltweit zu bekämpfen und möglichst ganz zu eliminieren. Wir haben ebenfalls wiederholt
über die Aktivitäten des WFSA – World Forum on the Future of Sport Shooting Activities -  berichtet, dessen Gründung wir anlässlich der IWA 1996 mit initiierten und das heute die einzige, weltweit über alle fünf Kontinente agierende und als so genannte NGO – Non Governmental Organisation / Nicht Regierungs-Organisation – bei den Vereinten Nationen akkreditierte  Interessenvertretung der Sportschätzen und Jäger ist.

Natürlich war das WFSA vom 14. – 18. Juni 2010 offizieller Teilnehmer bei der Vierten Konferenz der Vereinten Nationen unter dem oben erwähnten Titel und hat dabei sowohl in den öffentlichen Anhörungen als auch in vielen Einzelgesprächen die legitimen Interessen der legalen Waffenbesitzer deutlich gemacht.

Die offiziellen Reden der Vertreter unserer Partner-Verbände,  die  sämtlich dem WFSA angeschlossen sind und bei den Vereinten Nationen unter der Flagge des WFSA agierten , und zwar

R. Talley  FAIR TRADE GROUP
   Fire Arms Importers Roundtable Trade Group

G. Mauser  NFA
   National Firearms Association Canada

R. Patterson  SAAMI
   Sporting Arms and Ammunition Manufacturers Institute

J. Versnel  SAF
   Second Amendment Foundation

L. Rudolph  SCI
   Safari Club International

und schließlich

E. Rowe  Präsident WFSA
   World Forum on the Future of Sport Shooting Activities

können Sie unter

http://ww...
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Wie bereits von uns angekündigt hat das Bundesministerium des Inneren absprachegemäß und zeitgerecht auf nationaler Ebene die Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck nach dem 29. April 2010 erteilt.

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Am 4. März 2010 verkündete die EU-Kommission die

Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Standards in der Luftsicherheit
(Verordnung (EU) Nr. 185/2010)

die am 29. April 2010 in Kraft treten wird.
Gem. Anlage 5-B dieser Verordnung soll nach dem 29. April 2010 bei Flugreisen die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten sein.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände haben umgehend Gespräche mit dem in diesem Fall national zuständigen Bundesministerium des Inneren sowie seinen Partnerverbänden auf europäischer Ebene aufgenommen, um dieser Problematik in Sinne unserer Mitglieder abzuhelfen. Unterstützt wurden die Aktivitäten des FWR durch entsprechende Bemühungen der Lufthansa.

Das Bundesministerium des Inneren hat inzwischen zugesagt, noch vor dem 29. April 2010 per Erlass generell zu verfügen, dass in Deutschland auch nach diesem Stichtag bei Flugreisen Munition im aufgegebenen Gepäck transportiert werden kann. Seitens der EU-Kommission wurde zwischenzeitlich noch einmal schriftlich bestätigt, dass den Mitgliedsstaaten die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung freigestellt ist.

Da das Bundesinnenministerium einen solchen Erlass nicht europaweit verfügen kann, ist das FWR auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit dem ESSF (European Sport Shooting Forum), der FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the European Union) und den übrigen nationalen Verbänden aktiv, um auch in allen übrigen Staaten der Europäischen Union und insbesondere in den klassischen Jagdreise-Ländern möglichst schnell die jeweils nationale Erlaubnis für die weiterhin zulässige Mitnahme von Munition im aufgegebenen Reisegepäck zu erreichen.

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Am 6. Februar 2010 erläuterte der Geschäftsstellenleiter des FWR, Herr RA Göpper, auf Einladung der Kreisjägerschaft Sömmerda die Grundzüge des Waffenrechts und berichtete über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich. Vor ca. 200 interessierten Zuhörern konnte im Rahmen eines bebilderten Vortrages das gesamte Waffenrecht behandelt werden und Einzelfragen auch im Detail geklärt werden. Das FWR bedankt sich für die Einladung zu dieser gelungenen Veranstaltung und das Interesse der zahlreich erschienenen Teilnehmer.

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