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News / Aktuelles / Mitteilungen

Sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag sind derzeit Gesetzesinitiativen zur Überarbeitung des Waffenrechts anhängig. Interessierte können die Debatten dazu auch im Parlamentsfernsehn mit verfolgen.

Nachdem die Bundesregierung ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ am 27. Januar 2017 dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt hat (Bundesrats-Drucksache 61/17) haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates am 28. Februar 2017 Empfehlungen zur Stellungnahme ausgesprochen (Bundesrats-Drucksache 67/1/17). In diese Empfehlungen sind die Gesetzesanträge der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Januar 2017 (Bundesrats-Drucksache 5/17) sowie des Landes Hessen vom 23. September 2016 (Bundesrats-Drucksache 357/16) eingearbeitet worden: Bremen will ein Verbot bestimmter halbautomatischer Langwaffen, Hessen die verpflichtende Regelabfrage zur Zuverlässigkeit bei den Verfassungsschutzbehörden. Der Antrag von Hessen ist bereits im Bundesrat verabschiedet und am 9. November 2016 in den Bundestag eingebracht worden (Bundestags-Drucksache 18/10262).

Über die Beschlussempfehlungen wird der der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. März 2017 (TOP 30) entscheiden. Wird der Antrag angenommen, fließt er in die Beratungen des Bundestages ein.

Nach Ablauf der einzuhaltenden Fristen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf am 20. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/11239). Die Verbände hatten in vergangenen Gelegenheiten, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

Das Forum Waffenrecht hat - mit den ihm angeschlossenen Verbänden - hierzu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der insbesondere die Regelungen zur Aufbewahrung hinsichtlich der erforderlichen Schränke kritisiert wurden. Zwar wurde für die bestehenden und rechtmäßig genutzten Waffenschränke der Stufen A und B nach VDMA ein zeitlich unbefristeter Bestandsschutz beschlossen und auch weitere zugekaufte Waffen dürfen bis...

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Die Redaktion der WDR-Sendung „daheim und unterwegs“ hatte den Geschäftsführer des FWR, Rechtsanwalt Frank Göpper, am Montag, den 13. Februar 2017 zum wiederholten Male als Waffenrechts-Experten in die Sendung eingeladen, da es offensichtlich immer noch Aufklärungsbedarf bezüglich des Erwerbs von Gas- und Schreckschusswaffen und der Erlangung des „Kleinen Waffenscheines“ gibt.

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Mitten in der mit 80.000 Besuchern größten Messe für Jagd- und Outdoor-Bedarf präsentierte sich, wie aus den letzten Jahren bereits gewohnt, das Forum Waffenrecht.

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Am 26. Januar 2017 stimmte der Ausschuss „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ (Internal Market ans Consumer Protection – IMCO) dem im vorangegangenen Trilogverfahren erarbeiteten Kompromisspapier zu. Die Abstimmung erfolgte mit 25 zu 9 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.

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Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat, Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

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Einsatz von halbautomatischen Jagdwaffen ab 10. November wieder erlaubt Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt am 10. November 2016 in Kraft.

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Während der aktuell in New York stattfindenden Generalversammlung der Vereinten Nation hatte der Präsident des FWR, Hans-Herbert Keusgen, in seiner Funktion als Präsident des Weltschießsportforums erneut die Gelegenheit, die Stimme der legalen Waffenbesitzer zu erheben. Auch der Geschäftsführer des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition ist vor Ort, um die Belange der Industrie im Auge zu behalten

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Am 27.September 2016 fand in Brüssel auch die erste informelle Sitzung des Trilogs zwischen der EU Kommission, dem Europäischen Rat und dem Parlament statt, in der die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie erörtert werden.

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Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

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Während der vergangenen Wochen war die beabsichtigte - und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte - Novellierung des nationalen Waffengesetzes Gegenstand vieler Diskussionen, wobei die zu erwartenden Vorschriften hinsichtlich der Aufbewahrung verständlicherweise im Vordergrund standen und vielen Gerüchten und Spekulationen Raum boten. Auch aus den Reihen unserer Mitglieder erreichten uns hierzu zahlreiche Anfragen.

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