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News / Aktuelles / Mitteilungen

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission um Mithilfe in Form eines Fragebogens gebeten.

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Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement im Schießsport wurde dem Vizepräsidenten des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, das Bundesverdienstkreuz verliehen.

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Vor dem dargestellten Hintergrund, dass nach Ansicht aller Sachverständigen im Bereich des Waffenrechts die Gefahr ganz überwiegend von illegal besessenen Waffen ausgeht, verwundert es, dass diesbezüglich die offizielle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Bereich der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen immer noch nicht unterscheidet.

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Josef Ambacher ist am vergangenen Samstag nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 71 Jahren verstorben. Er stand seit 1994 als Präsident des Deutschen Schützenbundes (DSB) an der Spitze des viertgrößten und für uns wichtigsten deutschen Spitzensportverbandes und stets an unserer Seite, wenn es die legitimen Rechte des legalen und privaten Waffenbesitzes zu bewahren galt.

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Wie kürzlich bereits angekündigt, konnte inzwischen durch die Initiative unseres Vorsitzenden ein erstes Gespräch mit dem Innenminister der neuen Regierung in Baden-Württemberg, Reinhold Gall, MdL, geführt werden.

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Im Hinblick auf die nahenden Parlamentarischen Sommerferien, insbesondere aber aufgrund der ursprünglich für den heutigen Tag erwarteten Entscheidung des Bundesrates zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, haben wir unsere Bemühungen während der vergangenen Wochen bis zum gestrigen Tag noch einmal intensiviert. Aufgrund unserer über die Jahre gewachsenen, hervorragenden Kontakte bei Bund und Ländern war es uns möglich, noch einige Gespräche auf höchster politischer Ebene zu führen.

 

 

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In unseren vorangegangenen Veröffentlichungen haben wir Sie darüber informiert, dass wir in den vergangenen, rund eineinhalb Jahren intensiv mit der Formulierung der neuen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschäftigt waren. Nach ausgiebigen Beratungsrunden zwischen dem Bund, den Ländern und den dem FWR  angeschlossenen Verbänden dürfte unser Ziel nun bald erreicht sein. Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich  unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften. Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.

Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich  unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften.

Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass wir nicht mit allen Formulierungen der Verwaltungsvorschrift hundertprozentig einverstanden waren. Trotzdem haben wir uns im Vorstand des FWR einstimmig dafür entschieden, ihr in der jetzigen Fassung zuzustimmen und auf weitere Einsprüche zu verzichten.

Weitere Hürden aufzubauen wäre der Sache letztendlich nicht dienlich gewesen. Uns war primär daran gelegen, dass die Verwaltungsvorschrift...

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In dem kürzlich zwischen dem neu gewählten Vorsitzenden des  Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, und dem Vorsitzenden des FWR in Berlin geführten Gespräch wurde vereinbart, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit in punkto Waffenrecht und den angrenzenden Themenbereichen auch in Zukunft fortzusetzen.

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Der Landtag von Baden-Württemberg wählte am vergangenen Donnerstag Winfried Kretschmann zum ersten grünen Ministerpräsidenten in Deutschland und bestätigte mit der Mehrheit von Grünen und SPD gleichzeitig die von ihm aufgestellte Grün-Rote Regierung fürs Ländle.

Mit Winfried Kretschmann steht nicht nur zum ersten Mal ein Grüner an der Spitze eines Bundeslandes, sondern auch ein Schütze, wie man gerade vor wenigen Tagen noch einem Fernsehbericht entnehmen konnte. Ob Herr Kretschmann allerdings als Ministerpräsident eines unserer bedeutendsten Bundesländer bekennender Schütze bleibt und die gerade im ländlichen Bereich  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtige Tradition des Schützenwesens unterstützen wird, bleibt zunächst einmal abzuwarten. Die das Waffenrecht betreffende Vereinbarung der Koalition in Stuttgart ist zunächst einmal Anlass genug, dies zu bezweifeln.    

Für diejenigen, die die das Waffenrecht betreffende Vereinbarung der Grün-Roten Regierung in Baden-Württemberg noch nicht kennen, hier noch einmal der diesbezügliche Auszug aus der Stuttgarter Koalitionsvereinbarung:

„Waffenrecht verschärfen

Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an.“

Wohl hauptsächlich getrieben durch die Initiative der Grünen, plant die Grün-Rote Regierung also einen erneuten Angriff auf den Schießsport generell. Über Maßnahmen, wie man den illegalen Waffenbesitz angreifen und möglichst eliminieren kann, ist in dieser...

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Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde des FWR

wieder einmal geht ein Jahr zu Ende, und so ist es wieder einmal an der Zeit,

die  vergangenen 12 Monate Revue passieren zu lassen und über Erreichtes, und auch Nichterreichtes, nachzudenken und sich so automatisch über die Marschrichtung für die dann wieder vor uns liegenden 12 Monate des Jahres 2011 klar zu werden.

Wie Ende vergangenen Jahres bereits angekündigt, haben wir als eine unserer Hauptaufgaben für 2010 die Formulierung und möglichst baldige Verabschiedung der längst überfälligen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz gesehen. Bereits Mitte Januar  gab es hierzu die erste Gesprächsrunde zwischen Bund, Ländern und den dem FWR angeschlossenen  Verbänden  im Bundesministerium des Innern in Berlin. Naturgemäß hat uns dieses Anliegen dann auch in den folgenden Monaten bis hin zum nahenden Jahresende in vielen Gesprächsrunden beschäftigt. Heute kann ich, ohne zu großen Optimismus zu verbreiten, davon ausgehen, dass die Verwaltungsvorschriften, wenn auch nicht in jedem einzelnen Punkt unseren Vorstellungen hundertprozentig entsprechend, trotzdem aber in einer für uns alle durchweg verträglichen Formulierung, Anfang kommenden Jahres den vorgegebenen Instanzenweg gehen und verabschiedet werden. Dann wird es endlich die dringend benötigte, bundeseinheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes geben, auch wenn uns der eine oder andere Punkt mit Sicherheit auch weiterhin beschäftigen wird. Wichtig ist jedoch, dass diese Verwaltungsvorschrift somit noch in dieser Legislaturperiode wirksam wird. Was nach der nächsten Bundestagswahl zu erwarten sein würde, kann man nur erahnen.

Ein weiteres Thema, das uns seit Anfang des Jahres ständig beschäftigt hat, war die Änderung des Waffengesetzes und der Verordnung zum Waffengesetz, initiiert durch den Auftrag des Bundestages an die Bundesregierung, als Folge des schrecklichen Ereignisses von Winnenden die Vorschriften ...

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