Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde des FWR
wieder einmal geht ein Jahr zu Ende, und so ist es wieder einmal an der Zeit,
die vergangenen 12 Monate Revue passieren zu lassen und über Erreichtes, und auch Nichterreichtes, nachzudenken und sich so automatisch über die Marschrichtung für die dann wieder vor uns liegenden 12 Monate des Jahres 2011 klar zu werden.
Wie Ende vergangenen Jahres bereits angekündigt, haben wir als eine unserer Hauptaufgaben für 2010 die Formulierung und möglichst baldige Verabschiedung der längst überfälligen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz gesehen. Bereits Mitte Januar gab es hierzu die erste Gesprächsrunde zwischen Bund, Ländern und den dem FWR angeschlossenen Verbänden im Bundesministerium des Innern in Berlin. Naturgemäß hat uns dieses Anliegen dann auch in den folgenden Monaten bis hin zum nahenden Jahresende in vielen Gesprächsrunden beschäftigt. Heute kann ich, ohne zu großen Optimismus zu verbreiten, davon ausgehen, dass die Verwaltungsvorschriften, wenn auch nicht in jedem einzelnen Punkt unseren Vorstellungen hundertprozentig entsprechend, trotzdem aber in einer für uns alle durchweg verträglichen Formulierung, Anfang kommenden Jahres den vorgegebenen Instanzenweg gehen und verabschiedet werden. Dann wird es endlich die dringend benötigte, bundeseinheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes geben, auch wenn uns der eine oder andere Punkt mit Sicherheit auch weiterhin beschäftigen wird. Wichtig ist jedoch, dass diese Verwaltungsvorschrift somit noch in dieser Legislaturperiode wirksam wird. Was nach der nächsten Bundestagswahl zu erwarten sein würde, kann man nur erahnen.
Ein weiteres Thema, das uns seit Anfang des Jahres ständig beschäftigt hat, war die Änderung des Waffengesetzes und der Verordnung zum Waffengesetz, initiiert durch den Auftrag des Bundestages an die Bundesregierung, als Folge des schrecklichen Ereignisses von Winnenden die Vorschriften ...
weiterlesen....