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News / Aktuelles / Mitteilungen

Überrascht zeigen sich die Verbände, dass nunmehr doch noch eine Veränderung der waffenrechtlichen Vorschriften in dieser Legislaturperiode ansteht. Dies umso mehr, da es noch während des letzten Gesprächs am 4. März 2021 auf konkrete Frage der Verbände nach technischen oder praktischen Korrekturen des Gesetzes seitens der Vertreter des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat explizit verneint wurde.

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Nachdem erste Änderungen des neuen Waffengesetzes bereits am Tag nach der Verkündung - also am 20. Februar - in Kraft traten, gelten ab dem 1. September auch alle weiteren Neuregelungen.

Wir haben hierzu das "Frage-und-Antwort-Papier", welches das Forum Waffenrecht zusammen mit dem Deutschen Jagdverband erstellt hatte, noch einmal aktualisiert und geben Hinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen.

 

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Am 19. Februar 2020 wurden die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz in der beschlossenen Form verkündet und tritt formal zum 20. Februar 2020 in Kraft.

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In seinen letzten Sitzungen am 13. und 20. Dezember haben der Deutsche Bundestag und Bundesrat dem im gesamten letzten Jahr diskutierten Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit ist das Gesetz nun beschlossen und muss jetzt vom Bundespräsidenten unterzeichnet sowie anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

 

 

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Mit tiefer Bestürzung haben wir vom völlig überraschenden Ableben des Vorstandsmitglieds Dr. Claus Oelkers erfahren.

Wir verlieren einen passionierten Jäger und engagierten Sportschützen aus unseren Reihen.

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Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren diente der Umsetzung der im März 2017 novellierten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht. Leider ging der ursprüngliche Gesetzesentwurf weit über diese Zielrichtung hinaus und fand unsere Zustimmung nicht.

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Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.......

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Geplante Novelle des Waffengesetzes geht deutlich über Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Bundesinnenministerium will in einer Nacht-und-Nebel-Aktion unüberlegte Verschärfungen durchsetzen, und legale Waffenbesitzer grundlos bestrafen.

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Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes befasst und dabei weitere Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

Der von der Bundesregierung im Juni beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Magazine mit einer Kapazität von zehn (Langwaffen) und zwanzig (Kurzwaffen) Patronen zu verbieten sowie die Bedürfnisprüfung für Sportschützen zu verschärfen. Das Forum Waffenrecht hat zu diesem Entwurf bereits umfangreich Stellung genommen und unangemessene Regelungen zurückgewiesen. Das deutsche Waffenrecht ist streng genug und weitere Restriktionen zu Lasten rechtstreuer Sportschützen, Jäger und Sammler lehnen wir ab.

Der Bundesrat hat nun weitere Änderungen am Entwurf vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen vor allem den Einsatz von  Nachtzieltechnik durch Jäger, aber auch eine verpflichtende Einbeziehung der Verfassungsschutzämter bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, welche schon dann versagt werden soll, wenn der Antragssteller allein bei den Verfassungsschutzbehörden gespeichert ist. Den Behörden soll zudem das Recht eingeräumt werden, den Waffenbesitzer auf die Behörde einzubestellen, wenn Zweifel an seiner Eignung bestehen.

Während das  Forum Waffenrecht beispielsweise Klarstellungen zu Bejagung invasiver Arten als sinnvolle Ergänzungen zum Entwurf begrüßt, hält es andere Vorschläge, etwa die Erscheinenspflicht auf den Behörden ohne jede medizinisch-fachliche Kompetenz oder die Ausweitung der Einbeziehung des Verfassungsschutzes, für wenig sinnvoll.

Das Forum Waffenrecht erkennt selbstverständlich die Bemühungen an, den Waffenbesitz von Extremisten einzudämmen, weist aber darauf hin, dass es deswegen schon 2017 Änderungen am Waffengesetz gab und die bestehenden Möglichkeiten zunächst einmal ausgeschöpft werden sollten. Auch kann bereits heute bei Eignungszweifeln Gutachten von fachkompetenten Stellen eingefordert werden.

Die Ausweitung der Bedürfnisprüfung von Schießsportreibenden, auch nach über zehn Jahren Sportausübung, wird mehr und mehr als unverhältnismäßige Gängelung untadeliger Bürger empfunden, welche den Spaß am Sport zunehmend verleiden soll. Ein Beitrag zur Bekämpfung kriminellen Missbrauchs oder im Kampf gegen illegale Waffen ist hier nicht erkennbar.

Die Gesetzesänderung dient in erster Linie der Umsetzung der umstrittenen Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände der Sportschützen, Jäger, Sammler, zivilen Waffenhersteller und -fachhändler hatten den Entwurf als überwiegend nicht gerechtfertigten Eingriff kritisiert. Durch übermäßige bürokratische Regelungen entstünde ein enormer Verwaltungsaufwand, der unnötigerweise Personal bei den Waffenbehörden binde, das besser zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes eingesetzt werden sollte. ...

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In Hessen ist am Montagnachmittag ein aus Eritrea stammender Mann von einem Legalwaffenbesitzer angeschossen worden. Das Forum Waffenrecht (FWR) bedauert den Vorfall und spricht sein Mitgefühl aus.

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