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Europäischer Parlamentsausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO positioniert sich zur Feuerwaffenrichtlinie

Nach der Europäischen Kommission und dem Rat der Innen und Justizminister hat sich auch der zuständige Ausschuss des EU-Parlamentes "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO zu den seit November veröffentlichten Änderungsplänen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie positioniert.

Zwar wird von uns als Interessenvertretern legaler Waffenbesitzer, -Herstellern und Händlern nach wie vor auf Schärfste kritisiert, mit Terroristen gleichgestellt zu werden und auch insgesamt bezweifelt,  dass eine Richtlinie des Binnenmarktes zur Terrorabwehr geeignet ist. Jedoch wurden durch den Ausschuss und insbesondere durch dessen Vorsitzende, Vicky Ford, erstmals  Anmerkungen und Bedenken der seit Bekanntwerden der Vorschläge beständig beratenden Verbände aufgenommen und eingearbeitet.

Wie bereits der Beschluss des Rates beinhaltet der gestern abgestimmte Kompromissentwurf keine verpflichtenden medizinischen Tests oder Verbote von Selbstladewaffen der Kategorie B7 (Halbautomaten, die vollautomatischen Kriegswaffen ähnlich sehen). Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen  beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt. Letztlich enthält der Kompromiss auch eine große Zahl von Ausnahmen für Sportschützen und Sammler, die insgesamt vielen Belangen Rechnung tragen. Danach bleiben auch waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen, solange die Erteilungsvoraussetzungen unverändert vorliegen. Die periodische Neuerteilung nach jeweils fünf Jahren ist damit vom Tisch.

Trotzdem enthält der Beschluss auch noch eine Vielzahl problematischer und  abklärungsbedürftiger Punkte, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung, Kennzeichnung und des Onlinehandels.

Diese gilt es zunächst im Detail auszuwerten und dann im Rahmen des nun stattfinden parlamentarischen Abstimmungsprozesses und des anschließenden Trilogs mit Kommission, Rat und Parlament zu besprechen. Eine endgültige Entscheidung, welche Änderungen die EU-Feuerwaffenrichtlinie erhält, wird das EU-Parlament erst im November 2016 treffen. Wie schon in den letzten Monaten werden wir uns weiterhin für die Interessen unserer Mitglieder zusammen mit den großen europäischen Verbänden einsetzen und alles tun damit keine Regelungen geschaffen werden, die über die bestehenden strengen deutschen Vorgaben hinausgehen.