In der Bayerischen Landesvertretung in Berlin nahm sich unser Bundesinnenminister, Dr. Hans Peter Friedrich, trotz der derzeit anstehenden Diskussionen um politisch wesentlich wichtigere Themen die Zeit zu einem knapp einstündigen Gespräch. Dabei wurde unsererseits insbesondere die Bitte geäußert, seitens der Bundesregierung alles zu tun, um die mittlerweise vom Kabinett verabschiedete Verwaltungsvorschrift auch sicher durch den Bundesrat zu bringen. Herr Dr. Friedrich sowie auch Herr Dr. Uhl, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, der an dem Gespräch ebenfalls teilnahm, sagte uns volle Unterstützung zu. Ein weiteres, sehr positives Gespräch konnten wir in München mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann führen.
Leider müssen wir heute feststellen, dass all diesen Bemühungen erst einmal der Erfolg verwehrt blieb und unser Bestreben, endlich wieder eine bundeseinheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes zu bekommen, ganz nüchtern betrachtet an den veränderten Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat scheiterte. Ausschlaggebend war letztendlich, das der Bundesratsausschuss „Frauen und Jugend“ noch weiteren Beratungsbedarf sah und seine Entscheidung auf Antrag der Vertreter Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens (beide SPD) auf die nächste, für den 07. September 2011 geplante Ausschuss-Sitzung vertagte. Damit wurde der Beratungspunkt „Verwaltungsvorschrift“ von der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung genommen. Und dies, obwohl der „Ausschuss für Inneres“ (Innenausschuss) am 16. Juni und der für die Jagd zuständige „Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz“ am 20. Juni positiv über Verwaltungsvorschrift entschieden haben.
Natürlich werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Mit der neuen Regierung in Baden-Württemberg stehen wir bereits in Kontakt und sind zuversichtlich, auch dort in aller Kürze ein Gespräch führen zu können.