Skip to main content

News / Aktuelles / Mitteilungen

Bundestag beschließt Waffenrechtsänderungsgesetz

Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren diente der Umsetzung der im März 2017 novellierten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht. Leider ging der ursprüngliche Gesetzesentwurf weit über diese Zielrichtung hinaus und fand unsere Zustimmung nicht.

Im Laufe der Verhandlungen im zurückliegenden Jahr konnten einige Verbesserungen zum Beispiel im Bereich der schießsportlichen Bedürfnisüberprüfung erreicht werden, jedoch wurden insbesondere durch die Ländervertreter im Bundesrat auch weitere Erschwernisse eingebracht. Zu nennen sind hier explizit die Ausweitung der Möglichkeiten zur Schaffung von Waffenverbotszonen oder die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden für Waffenerlaubnisinhaber und -Bewerber.

Aus unserer Sicht ist insbesondere das Verbot der Magazine größerer Kapazität abzulehnen und hier wurden bestehende Spielräume der EU-Richtlinie nicht genutzt.

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt anschließend nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Wir danken allen unseren Gesprächspartnern, die sich für Verbesserungen des vorgelegten Gesetzesentwurfes im Sinne unserer Mitglieder, der legalen Nutzer ziviler Waffen, eingesetzt haben. Vom Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann erreichte uns folgender Brief mit der Bitte um Veröffentlichung.