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Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände stellen sich gegen willkürliche Gesetzesverschärfungen ohne faktenbasierte Grundlage und jeden Sicherheitsgewinn.

In der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 6. Januar 2023 heißt es, das aus Kreisen des Innenministeriums verlautbart wurde, Jäger und Schützenvereine sähen die angedachte Verschärfung des Waffengesetzes deutlich weniger kritisch als der Koalitionspartner.

Im Vorfeld waren Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekannt geworden, als Reaktion auf die Razzia gegen eine „Reichsbürger“-Gruppe am 7. Dezember und die Krawalle in der Silvesternacht in Berlin und einigen anderen Großstädten, das Waffengesetz zu verschärfen. Konkret kündigte die Ministerin gegenüber verschiedenen Medien an, halbautomatische Waffen gänzlich zu verbieten und den Erwerb von Gas und Schreckschusswaffen oder der Armbrust an den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ zu koppeln.

Diese Pläne wurden den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden aus Schießsport, Jagd, Waffensammlern, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern nie offiziell vorgestellt und hätten auch nie deren Zustimmung gefunden! Die Aussage, die Verbände würden, die Änderungen „weniger kritisch“ sehen, ist daher unzutreffend.

„Wir stehen natürlich im Dialog mit den zuständigen Stellen“, sagt der Vorsitzende des FWR, Friedrich Gepperth. „Wir diskutierten zuletzt ausführlich, wie man politischen und religiösen Extremisten den Zugang zu legalen Waffen erschweren bzw. ganz verwehren kann. Dieses Ziel teilen wir uneingeschränkt, jedoch standen hier willkürliche Totalverbote ganzer Waffenarten nie zur Diskussion. Dem unbegründeten Ausverkauf der Rechte unserer Mitglieder ohne sachliche Grundlage treten wir selbstverständlich vehement entgegen.“

Der polizeiliche Zugriff auf die „Reichsbürger“-Gruppe im Dezember hat gerade gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und wehrhaft ist. Die Gruppe wurde erkannt und präventiv festgesetzt, bevor etwas passieren konnte. Mit den gewonnenen Erkenntnissen hätten auch eventuell besessene Waffen einzelner Gruppenmitglieder entzogen bzw. deren Erwerb schon im Vorfeld verhindert werden können, wie es einige Bundesländer auch bereits erfolgreich praktizieren.

Auch das Geschehen in der Silvesternacht rechtfertigt keine Verschärfung des Waffenrechts. „Alles, was dort passiert ist, ist bereits jetzt verboten und steht unter Strafe. Zum Führen und Schießen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf es behördlicher Erlaubnisse, wie zum Beispiel den „Kleinen Waffenschein“. Angriffe auf Menschen und Einsatzmittel sind schwere Straftaten. Die Gesetze müssen nur konsequent durchgesetzt werden, ansonsten helfen auch weitere Verbote nichts“, meint Friedrich Gepperth weiter. Die schon jetzt erforderlichen Erlaubnisse dürften in den meisten Fällen wohl nicht vorgelegen haben.

Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Auch die Vorsitzenden der größten Polizeigewerkschaft und des deutschen Beamtenbundes, Rainer Wendt und Ulrich Silberbach, sind gleicher Ansicht und warnten die Bundesregierung zuletzt in diesem Zusammenhang vor „Schaufensterpolitik“. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, teilt diese Auffassung.

Noch im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, dass vor einer Waffengesetzverschärfung eine Auswertung der letzten Änderungen erfolgen soll. Hier muss zunächst geprüft werden, ob und wie sich diese Maßnahmen bewährt haben oder ob überhaupt Änderungsbedarf besteht. Immerhin weist die amtliche Kriminalstatistik, auch bei Waffendelikten, erfreulicherweise seit Jahren einen Trend nach unten auf und hat mittlerweile Tiefststände erreicht.

Leider werden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts oft reflexartig geäußert, ohne vorher zu prüfen, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und erforderlich sind. Einer sinnvollen Änderung des Waffengesetzes stellen sich die Verbände nicht entgegen, dies wurde dem BMI gegenüber deutlich gemacht. Die vorgesehenen Änderungen – soweit bekannt – sind jedoch sachlich nicht begründet. Zusätzliche Aufgaben den schon jetzt vielfach überlasteten Waffenbehörden aufzuerlegen, führe nach Einschätzung des FWR nicht zu einem Sicherheitsgewinn – eher im Gegenteil.

„Halbautomatische Waffen werden in allen Schießsportverbänden, national wie international, verwendet und auch von Jägern gerne genutzt. Zur grundlegenden Waffengesetzänderung 2003 hatte das bereits damals von der SPD geführte Bundesinnenministerium noch festgestellt, dass allein die optische Ähnlichkeit einzelner dieser Waffen mit Kriegswaffen, nicht zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre, führt“, stellt Friedrich Gepperth abschließend fest. „Die Armbrust hingegen gehört zum Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes“.