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Erster Erfolg gegen die Gebührenerhebung bei Waffenaufbewahrungskontrollen!

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gestern einem Jäger Recht gegeben, der gegen die Gebühr von 210 Euro geklagt hatte, die die Stadt Stuttgart nach einer Waffenaufbewahrungskontrolle verlangte.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gestern einem Jäger Recht gegeben, der gegen die Gebühr von 210 Euro geklagt hatte, die die Stadt Stuttgart nach einer Waffenaufbewahrungskontrolle verlangte.

Die Kontrolle hatte am 24. Januar 2012 stattgefunden, war durch zwei Mitarbeiter innerhalb von 10 Minuten durchgeführt worden und hatte zu keinerlei Beanstandungen geführt.

„Die Kalkulation städtischer Gebühren muss transparent und nachprüfbar sein“, machte der Richter in der Verhandlung klar. Diese Transparenz sah die Kammer wohl hier verletzt. Immerhin schafft es der Kreis Ludwigsburg für 90 € die Kontrolle durchzuführen und in Sindelfingen kostet die gleiche Leistung sogar nur 55 €.

Das Forum Waffenrecht wehrt sich seit Einführung der Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern grundsätzlich gegen die Gebührenerhebung wenn die Kontrolle keine Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften ergeben hat. Ebenso wie der Landesjagdverband Baden-Württemberg unterstützen wir daher bereits einige Musterklagen vor den Verwaltungsgerichten des Landes.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart zuvor in zwei Verfahren (5 K 2953/11 vom 20.09.2011 und 5 K 4898710 vom 06.12.2011) die Gebührenerhebung für rechtmäßig erachtet hatte, ist dies nun ein erster Erfolg der uns Hoffnung macht.

Wir hoffen, dass dieser ersten positiven Entscheidung weitere folgen werden und auch die grundsätzliche Frage, ob für beanstandungsfrei verlaufene Kontrollen der Waffenbesitzer mit Gebühren belastet werden darf, in unserem Sinn beantwortet wird.

Für unsere Mitglieder sollte das Signal sein, trotz aller Anfeindungen und Fehlschläge den Kopf nicht hängen zu lassen. Wir werden auch zukünftig Klagen unterstützen, wenn es grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne der legalen Waffenbesitzer zu klären gilt.

Nach Aussagen der Stadt Stuttgart würden die Kontrollen vor Ort zwar nicht eingestellt, jedoch die Versendung der Gebührenbescheide bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage ausgesetzt.