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EU-Ministerrat beschließt Positionspapier zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben ihre Position zu Kommissionsentwurf vom 18. November 2015 festgelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag enthält der Beschluss einzelne Verbesserungen, aber auch kritische Punkte, die beibehalten oder zusätzlich eingefügt wurden

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben ihre Position zu Kommissionsentwurf vom 18. November 2015 festgelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag enthält der Beschluss einzelne Verbesserungen, aber auch kritische Punkte, die beibehalten oder zusätzlich eingefügt wurden

Die Kommission hatte die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie maßgeblich mit der Terrorismusbekämpfung begründet. Der Vorschlag sah unter anderem vor, bestimmte halbautomatische Waffen allein auf Grund ihres militärischen Aussehens zu verbieten (Kat. B 7 der Richtlinie), Waffenbesitzer auf regelmäßige medizinische Untersuchungen zu verpflichten und den Verkauf von  Waffen über Fernabsatzmedien (Internet aber auch Katalogverkauf) unter Privatleuten zu verbieten.

Die Position des Rates trägt der allgemeinen Kritik Rechnung, ein Verbot der B 7-Waffen allein aufgrund optischer Kriterien einzuführen. Zudem werden einige der behördlichen Maßnahmen bei der regelmäßigen Überprüfung der Voraussetzungen für den Waffenbesitz entschärft. Die ursprünglich vorgeschlagenen verpflichtenden medizinischen Untersuchungen für alle Waffenbesitzer lehnt der Rat ab. Allerdings stützt dieser Entwurf nun ein Verbot größerer Magazine als technisches Kriterium. Zusätzlich sollen weitere Verbote eingeführt werden, die in erster Linie Sportschützen, welche einer medizinischen Kontrolle unterworfen werden sollen,  und Sammler antiker Waffen treffen können. In anderen Bereichen trägt er aber viele der Kommissionsvorschläge mit. So sollen beispielsweise Gas- und Schreckschusswaffen meldepflichtig werden (Kat. C der Richtlinie).

Das Forum Waffenrecht und die hier zusammengeschlossenen Verbände halten die Maßnahmen nach wie vor für überzogen. Insgesamt verwahren sich die Verbände gegen eine Gleichsetzung ihrer Mitglieder mit Mördern und Terroristen! Viele Punkte im Vorschlagspapier oder im Ratsbeschluss treffen das völlig falsche Ziel. Kein Terrorist wird sich hierdurch von seinem Vorhaben abbringen lassen, noch wird er sich an die neuerlichen Restriktionen halten. Durch die zunehmende Bürokratisierung und Kontrolle legaler, rechtstreuer Waffenbesitzer werden stattdessen Polizisten gebunden, die sonst für wirksame kriminalistische Arbeit zur Verfügung stünden. Zudem beruhen die die Vorschläge der Kommission bereits auf Daten und Informationen, die mangelhaft erhoben wurden. Sinnvoll sind dagegen aber Regelungen, die verhindern, dass sich unbrauchbar gemachte "Dekowaffen" wieder zu scharfen Waffen zurückbauen lassen oder ein verbesserter Informationsaustausch der Innenbehörden der Mitgliedsstaaten.

Parallel zum Rat berät auch das Europäische Parlament über den Entwurf. Dort ist in den zuständigen Ausschüssen bereits deutliche Kritik an dem Vorschlag geäußert worden. Allein im federführenden Ausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" sind über 800 Änderungsanträge eingebracht worden. Das Parlament wird voraussichtlich im Herbst seine Position festlegen. Anschließend wird in Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission die endgültige Fassung festgelegt. Hier gilt es nun weitere Gespräche zu führen und auf Punkte hinzuweisen, die wir kritisch sehen.