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Europäisches Parlament stimmt mit deutlicher Mehrheit für den Trilog-Kompromiss

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes wurde der im sogenannten „Trilog“ – den Dreiergesprächen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlamentsvertretern – erarbeitete Kompromiss verabschiedet. Änderungen wurden hierbei nicht mehr beschlossen.

Damit geht eine über einjährige Phase intensiver Arbeit auf europäischer Ebene zu Ende. Alles begann mit dem unannehmbaren Vorschlag der EU-Kommission, welcher als direkte Reaktion auf die Terroranschläge von Paris hauptsächlich den legalen Waffenbesitz beschneiden und unmöglich machen wollte. Umgehend hat das Forum Waffenrecht zu diesem Angriff auf die Rechte unserer Mitglieder Stellung genommen und unsere Ablehnung zu den Vorschlägen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

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Hätte der Vorschlag der EU-Kommission doch unter anderem vorgesehen, alle waffenrechtlichen Erlaubnisse auf fünf Jahre zu befristen, medizinisch-psychologische Tests verpflichtend vorzunehmen, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien zu verbieten und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern zur Folge gehabt. Nicht zu vergessen ist hierbei, dass keine der in Paris benutzten Tatwaffen europaweit legal besessen oder durch Händler verkauft werden konnte.

Sofort begannen wir mit unserer Überzeugungsarbeit, sowohl zusammen mit unseren europäischen Partnerverbänden (ANPAM, IEACS, AFEMS, ESSF, ESFAM etc.) in Brüssel, als auch bei den nationalen Entscheidungsträgern in Berlin und anderswo.

Sehr schnell erreichten wir mit unserer Kritik am Kommissionsvorschlag die deutschen Vertreter im Rat der europäischen Fachminister, die ein eigenes  Positionspapier vorlegten.

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In der Folge gelang es uns auch noch im Parlament für unsere Vorstellungen zu werben und der maßgebliche Ausschuss „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ erarbeitete einen Vorschlag, der uns bereits sehr weit entgegenkam:

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Mit diesen drei Papieren – dem ursprünglichen Kommissionsentwurf sowie den Gegenpapieren von Rat und Parlament – gingen die Vertreter der drei Institutionen dann in die Trilogverhandlungen, deren Ergebnis das sogenannte Kompromisspapier aus Dezember2016 war, worüber wir berichteten:

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Dieser Kompromiss wurde im Januar vom zuständigen Ausschuss gebilligt und heute im Parlament mit 491 Ja-Stimmen, bei 178 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen, angenommen.

Ein vorheriger Antrag der tschechischen ALDE-Abgeordneten Charanzová, vor dem Kompromiss die eingereichten Änderungsanträge einzeln abzustimmen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir begrüßen am Beschluss, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, eine ganze Waffenkategorie sachfremd aus rein optischen Gesichtspunkten verboten wird! Auch die unbegründete und überbordente Bürokratie von zeitlich befristeten Erlaubnispapieren ist nicht mehr in der verabschiedeten Regelung enthalten.

Trotzdem kritisieren wir die ideologiegetriebene Haltung, irgendetwas im Bereich halbautomatischer Waffen verbieten zu müssen. Die Regelung, dass eine in der Kategorie B der Richtlinie eingestufte Waffe durch das Einsetzen eines Magazins größer 20 Schuss – oder 10 Schuss bei Langwaffen – zu einer (verbotenen) Kategorie-A-Waffe wird, ist praxisfern und wird nach unserer Einschätzung erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich bringen.

Noch kritischer sehen wir den vorgesehen Entzug der Erlaubnis, wenn man gleichzeitig mit einem Magazin größer 20 Schuss bei Kurzwaffen oder 10 Schuss bei Langwaffen und einer hierzu passenden Waffe angetroffen wird.

Diese Probleme werden wir, wie schon früher angekündigt, nach der zu erwartenden Bestätigung des heutigen Abstimmungsergebnisses durch den EU-Rat auch weiterhin im anschließenden Umsetzungsprozess in deutsches nationales Waffenrecht zu lösen versuchen.

Den verabschiedeten Text in deutscher Sprachen finden Sie hier:

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