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Gebühren für anlasslose Kontrollen rechtswidrig?

Das FWR hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Sportschützen und dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der von den Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg erhobenen Gebühr für anlasslose Kontrollen in Auftrag gegeben. 

In diesem Gutachten geht es nicht nur um die Frage, ob die Erhebung dieser Gebühr rechtmäßig sein kann, nachdem der Bundesgesetzgeber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Kontrollen im öffentlichen Interesse erfolgen und folglich Gebühren nicht zu erheben sind. Das Gutachten soll sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, ob derjenige Waffenbesitzer, der die Behörde unter Hinweis auf die Gebühren nicht eintreten lässt, mit Sanktionen rechnen muss oder nicht.  

Die Verbände beraten derzeit konkrete Empfehlungen an ihre Mitglieder, die natürlich sicherstellen müssen, dass derjenige, der diesen Empfehlungen folgt, „auf der sicheren Seite“ ist.