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Gespräch mit der EU-Kommission

Durch Bemühungen des Präsidenten des World Forum of Sport Shooting Activities (WFSA), Herbert Keusgen, der zugleich Präsident des Forum Waffenrecht (FWR) ist, konnte über die schwedischen Mitglieder des WFSA kurzfristig ein Kontakt zur Kommissarin Cecilia Malmstrøm hergestellt und ein Gesprächstermin in Brüssel vereinbart werden.

Durch Bemühungen des Präsidenten des World Forum of Sport Shooting Activities (WFSA), Herbert Keusgen, der zugleich Präsident des Forum Waffenrecht (FWR) ist, konnte über die schwedischen Mitglieder des WFSA kurzfristig ein Kontakt zur Kommissarin Cecilia Malmstrøm hergestellt und ein Gesprächstermin in Brüssel vereinbart werden.

So fand am gestrigen 17.12.2013 eine Unterredung im General-Direktorat Inneres (GD Home Affairs), vergleichbar dem deutschen Innenministerium, zu Fragen des Waffenrechts statt. Teilnehmer an diesem Meinungsaustausch waren seitens der Kommission das für Waffenrecht zuständige Kabinettsmitglied, Frau Isabell Perignon, und der Direktor der Gruppe Waffenkriminalität, Herr Fabio Marini. Ihnen gegenüber saßen Herr Keusgen vom WFSA und FWR, Herr Gotzen vom Herstellerverband JSM und Jürgen Kohlheim vom DSB.

Hintergrund des Gespräches waren die von der EU-Kommission durchgeführten Befragungen der EU-Bürger zu waffenrechtlichen Problemstellungen und die darauf beruhende Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Die Vertreter der EU-Kommission stellten im Gespräch klar, dass seitens der Kommission nicht - wie allgemein befürchtet - beabsichtigt sei, den legalen Besitz von Jagd- und Sportwaffen sowie legale Herstellung und Handel mit Schusswaffen weiter zu verschärfen. Die EU-Kommission möchte vielmehr versuchen, durch eine Anhebung der Standards auf europäischer Ebene eine höhere Harmonisierung der nationalen Regelungen herbeizuführen, so dass hierdurch der illegale Waffenbesitz und Waffenhandel erschwert wird. Hierzu werden derzeit mehrere Konsultation vorgenommen, um eine Bestandsaufnahme zu erreichen, die dann in weitere Überlegungen münden sollen, so dass bis zum Jahre 2015 entsprechende Vorschläge zu etwaigen Neuregelungen des europäischen Regelwerks unterbreitet werden können. Im Hinblick auf den Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2013 zur Frage nach der Kompetenz der EU-Kommission zu Regelungen der Inneren Sicherheit wurde verdeutlicht, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben des EU-Vertrages bei ihrer Arbeit selbstverständlich beachten wird.

Weiter wurde zugesagt die Nutzerverbände und die Vertreter von Industrie und Handel zukünftig verstärkt in die Arbeit einzubinden, was von unserer Seite selbstverständlich begrüßt wird.