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Grün-Rot in Baden Württemberg - das Aus für den Schießsport ?

Der Landtag von Baden-Württemberg wählte am vergangenen Donnerstag Winfried Kretschmann zum ersten grünen Ministerpräsidenten in Deutschland und bestätigte mit der Mehrheit von Grünen und SPD gleichzeitig die von ihm aufgestellte Grün-Rote Regierung fürs Ländle.

Mit Winfried Kretschmann steht nicht nur zum ersten Mal ein Grüner an der Spitze eines Bundeslandes, sondern auch ein Schütze, wie man gerade vor wenigen Tagen noch einem Fernsehbericht entnehmen konnte. Ob Herr Kretschmann allerdings als Ministerpräsident eines unserer bedeutendsten Bundesländer bekennender Schütze bleibt und die gerade im ländlichen Bereich  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtige Tradition des Schützenwesens unterstützen wird, bleibt zunächst einmal abzuwarten. Die das Waffenrecht betreffende Vereinbarung der Koalition in Stuttgart ist zunächst einmal Anlass genug, dies zu bezweifeln.    

Für diejenigen, die die das Waffenrecht betreffende Vereinbarung der Grün-Roten Regierung in Baden-Württemberg noch nicht kennen, hier noch einmal der diesbezügliche Auszug aus der Stuttgarter Koalitionsvereinbarung:

„Waffenrecht verschärfen

Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an.“

Wohl hauptsächlich getrieben durch die Initiative der Grünen, plant die Grün-Rote Regierung also einen erneuten Angriff auf den Schießsport generell. Über Maßnahmen, wie man den illegalen Waffenbesitz angreifen und möglichst eliminieren kann, ist in dieser Koalitionsvereinbarung nichts gesagt. Es ist ja auch viel einfacher, sich mit restriktiven und populistischen Maßnahmen gegen die Bürger zu wenden, die treu nach Vorschrift und Gesetz handeln, die ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt und von den Behörden attestiert bekommen haben und deshalb ihre Waffen legal besitzen   

Sonderlich überrascht hat mich diese Vereinbarung nicht, haben doch gerade die Grünen in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen, den Schieß-sport anzugreifen und damit die Sportschützen generell ins Abseits der Gesellschaft zu stellen. Völlig ignoriert wird dabei der außerordentlich hohe und von allen Institutionen anerkannte Beitrag, den gerade unsere Schützenvereine zum gesellschaftspolitischen Zusammenhalt insbesondere in den ländlichen Bereichen unseres Landes leisten.  

Übersehen, oder geflissentlich verdrängt, wird dabei auch die Tatsache, dass es die Rot-Grüne Bundesregierung war, die nach langwierigen Beratungen und intensiven Prüfungen den Kern des heutigen Waffengesetzes mit der Waffenrechts-Novelle 2003 schuf und die damit getroffenen Regelungen als völlig ausreichend erachtete.

Sicherlich war das uns auch heute noch mit tiefem Bedauern erfüllende, fürchterliche Ereignis vom 11. März 2009 in Winnenden,  nicht nur für die Verantwortlichen in der Politik, sondern auch für uns Anlass,  erneut über Maßnahmen nachzudenken, die eine solche Tat künftig noch besser zu verhindern helfen. Dies ist geschehen. Maßnahmen wurden ergriffen und verordnet, und damit sollte es gut sein.  

Das jetzt darüber hinausgehend von der Grün-Roten Regierung in Stuttgart geforderte, generelle Verbot des Privatbesitzes von großkalibrigen Waffen geht zu weit. Es würde nicht den geringsten Gewinn an Sicherheit bringen und  hätte ausschließlich   fatale Folgen für den Schießsport insgesamt. Deshalb werden wir uns gegen ein solches Vorhaben zu wehren und die legitimen Interessen unseres Schießsportes zu verteidigen wissen. Und zwar mit Argumenten, denen sich auch die Politik nicht verschließen kann, sollte sie überhaupt noch die Objektivität zur Wahrnehmung der Interessen von über 2 Millionen Sportschützen besitzen und nicht nur durch populistisches Handeln primär ihre eigene Macht im Visier haben.

Die Unwirksamkeit eines Verbotes von großkalibrigen Waffen in punkto Zugewinn an Sicherheit wurde durch den „Handgun ban“ von 1997 in England und den sich daraus ergebenden Folgen mehr als eindeutig unter Beweis gestellt. Ein rasanter Anstieg der kriminellen Akte mit Handfeuerwaffen war die Folge. Von zusätzlichem Gewinn an Sicherheit keine Spur.

Die BBC News vom 16. Juli 2001 – denen man nun wirklich keine subjektive Berichterstattung unterstellen kann -  berichteten damals bereits folgendes:

"Handgun crime up despite ban
A new study suggests the use of handguns in crime rose by 40 % in the two years after the weapons were banned.
The ban of ownerships of handguns was introduced in 1997 as a result of the Dunblane massacre, when Thomas Hamilton opened fire a primary school leaving 16 children and their teacher dead."  

Im selben Bericht der BBC hieß es u. a. weiter:

"The Centre for Defence Studies at Kings College in London, which carried out the research, said the number of crimes in which a handgun was reported increased from 2.648 in 1997/98 to 3.685 in 1999/2000.
It is crystal clear from the research that the existing gun laws do not lead to crime reduction."

Auch in den Folgejahren bis heute belegen eine ganze Reihe von weiteren – auch behördlicherseits gemachten - Studien, dass das als Folge des schrecklichen Ereignisses von Dunblane in England per Gesetz verfügte Verbot von Faustfeuerwaffen einen extremen Anstieg von Gewalttaten mit diesen Waffen nach sich zog, also das komplette Gegenteil von dem Gewollten bewirkte.

Das jetzt von der Grün-Roten Regierung in Baden-Württemberg anvisierte, generelle Verbot von großkalibrigen Waffen hätte nicht nur einschneidende Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der hauptsächlich in Baden-Württemberg angesiedelten Waffenhersteller -  übrigens einer der traditionsreichsten Industriezweige unseres Landes überhaupt. Nein, es hätte gleichwohl auch verheerende und die Existenz bedrohende Konsequenzen für  viele unserer, teilweise seit Generationen bestehenden Familienbetriebe sowohl bei den Büchsenmachern als auch Fachhändlern, und zwar bundesweit. Faustfeuerwaffen und die dazu gehörige Munition stellen eine essentielle Existenzgrundlage sowohl für die Industrie, insbesondere aber auch für den gesamten Waffenfachhandel dar. Von Luftdruckwaffen und Diabolos alleine kann bekanntlich niemand leben.

Die indirekte Folge wäre, dass unsere Sportschützen flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik unübersehbar Gefahr laufen würden, einen Großteil ihrer Servicestationen zu verlieren, nämlich die Büchsenmacher und Waffenfachhändler, die sie bei der Ausübung ihres Sportes versorgen, betreuen  und unterstützen. Das Verbot von großkalibrigen Waffen würde also alle Sportschützen treffen, und damit würde der Schießsport in unserem Land generell in Frage gestellt. Hinzu kommt, dass auch unsere Jäger in gleichem Maße betroffen wären, denn auch ihnen würden damit die Servicestationen genommen.

Die Politiker, die den privaten Waffenbesitz am liebsten generell abschaffen würden, werden uns natürlich entgegenhalten, dass wirtschaftliche Argumente sich der Frage der öffentlichen Sicherheit unterzuordnen haben. Aber genau dieses Argument zieht nicht weil es eben  diesen Zugewinn an öffentlicher Sicherheit durch ein Verbot der großkalibrigen Waffen nicht geben würde. Das Gegenteil wäre der Fall, wie die in England gemachten, oben nur kurz angerissenen Erfahrungen unwiderlegbar zeigen.

Das FWR und die ihm angeschlossenen Verbände werden in gewohnter und erprobter Weise alles tun, um das in der Stuttgarter Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Vorhaben und dessen Folgen zu verhindern. Allerdings werden wir uns dabei nicht von purem Aktionismus treiben lassen sondern, zumindest zunächst einmal, den bewährten Weg der ruhigen, sachlichen und vor allen Dingen aufklärenden Argumentation beschreiten.

Unterstützen können Sie uns dabei alle, indem Sie  immer und immer  wieder tagtäglich beweisen, dass Sie mit Ihren Waffen sachgemäß und verantwortungsbewusst umgehen und eben keine Gefahr für die Sicherheit unserer Bevölkerung darstellen. Kritik und Selbstkritik gehören oft zusammen.

Wir hätten das Waffenrecht in unserem Lande in den vergangenen Jahren nie und nimmer in dieser Intensität diskutieren müssen, hätte es die schrecklichen Ereignisse von Erfurt oder Winnenden nicht gegeben.  Und deshalb bitte ich Sie, entziehen Sie durch Ihren umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Ihren Waffen künftigen Diskussionen den Nährboden.

Der mich nicht sonderlich überraschende, das Waffenrecht betreffende Inhalt der Stuttgarter Koalitionsvereinbarung hat in den letzten Wochen naturgemäß den einen oder anderen Aktionisten auf den Plan gerufen, der nun wieder einmal allen und damit auch uns zu erklären versucht, was alles falsch gemacht wird und wie es richtig wäre. So wird unter anderem dazu aufgerufen „endlich gemeinsam Lobbying zu betreiben“ und an einem Strang zu ziehen. Dazu kann ich nur feststellen, dass im FWR seit rund 15  Jahren alle maßgebenden Verbände des legalen Waffenbesitzes nicht nur zusammengeschlossen sind, sondern auch erwiesener Maßen erfolgreich zusammen wirken. Die im gleichen „Dossier“ erwähnte Zielsetzung „einheitliche und starke Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik“ war der hauptsächliche und ausschlaggebende Anlass für die Gründung des FWR, also müssen wir uns heute, rund 15 Jahre später, darüber keine erneuten Gedanken machen oder uns fragen, ob es hierzu schon zu spät ist.

Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass sich jemand pro Waffenrecht einsetzt und dabei primär eigene Interessen im Visier hat. Auch wenn es vordringlich die Steigerung des eigenen Umsatzes ist sehe ich dies als legitim an. Allerdings sollte dabei auf dem Boden der Realitäten geblieben und andere dabei nicht diskriminiert werden. Wenn in dem schon zitierten „Dossier“ dem DSB beispielsweise vorgeworfen wird, er hätte sich allerspätestens 2010 für eine Herabsetzung des Mindestalters einsetzen müssen, dann übersieht, in diesem Falle die Verfasserin, hoffentlich nicht bewusst, dass sich das FWR gemeinsam mit dem DSB im Sinne der rechtzeitigen Heranführung der Jugendlichen an den Leistungssport und einer Anpassung an internationale Gegebenheiten schon einige Jahr früher um eine Absenkung des Mindestalters bemüht haben, dass dies bereits 2008 umgesetzt worden wäre wenn nicht der damalige Innenminister Schäuble bei Bekanntwerden von den einschlägigen Medien „niedergemacht“ worden wäre. Also Schuster bleibe bei der Wahrheit oder bei Deinem Leisten.

Die in diesen Tagen geforderte Vernetzung der Interessenvertretungen des legalen Waffenbesitzes  hat es durch die Realisierung des FWR also schon vor rund 15 Jahren gegeben, und deshalb  sehe ich keine Veranlassung, uns durch die Intentionen der Grün-roten Regierung in Baden-Württemberg in Angst und Schrecken und damit in Aktionismus treiben zu lassen. Auch in Stuttgart wird man erfahren, dass es, nicht nur das Waffenrecht betreffend, Unterschiede gibt zwischen Theorie und Praxis.

Besonders erfreulich für mich ist in diesen Tagen, dass nun seit kurzem auch der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien mit der Hauptmannschaft im Forum Waffenrecht vertreten ist, ein weiterer, wichtiger Schritt in der Vernetzung der Interessenvertretungen des legalen Waffenbesitzes im FWR.

H. Keusgen