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Jahreswechsel 2010

Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde des FWR

wieder einmal geht ein Jahr zu Ende, und so ist es wieder einmal an der Zeit,

die  vergangenen 12 Monate Revue passieren zu lassen und über Erreichtes, und auch Nichterreichtes, nachzudenken und sich so automatisch über die Marschrichtung für die dann wieder vor uns liegenden 12 Monate des Jahres 2011 klar zu werden.

Wie Ende vergangenen Jahres bereits angekündigt, haben wir als eine unserer Hauptaufgaben für 2010 die Formulierung und möglichst baldige Verabschiedung der längst überfälligen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz gesehen. Bereits Mitte Januar  gab es hierzu die erste Gesprächsrunde zwischen Bund, Ländern und den dem FWR angeschlossenen  Verbänden  im Bundesministerium des Innern in Berlin. Naturgemäß hat uns dieses Anliegen dann auch in den folgenden Monaten bis hin zum nahenden Jahresende in vielen Gesprächsrunden beschäftigt. Heute kann ich, ohne zu großen Optimismus zu verbreiten, davon ausgehen, dass die Verwaltungsvorschriften, wenn auch nicht in jedem einzelnen Punkt unseren Vorstellungen hundertprozentig entsprechend, trotzdem aber in einer für uns alle durchweg verträglichen Formulierung, Anfang kommenden Jahres den vorgegebenen Instanzenweg gehen und verabschiedet werden. Dann wird es endlich die dringend benötigte, bundeseinheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes geben, auch wenn uns der eine oder andere Punkt mit Sicherheit auch weiterhin beschäftigen wird. Wichtig ist jedoch, dass diese Verwaltungsvorschrift somit noch in dieser Legislaturperiode wirksam wird. Was nach der nächsten Bundestagswahl zu erwarten sein würde, kann man nur erahnen.

Ein weiteres Thema, das uns seit Anfang des Jahres ständig beschäftigt hat, war die Änderung des Waffengesetzes und der Verordnung zum Waffengesetz, initiiert durch den Auftrag des Bundestages an die Bundesregierung, als Folge des schrecklichen Ereignisses von Winnenden die Vorschriften bezüglich der Aufbewahrung von Waffen zu überprüfen und zu konkretisieren. Sie alle werden sich erinnern, dass nach Winnenden von allen Seiten unter anderem ein totales Verbot der Schlüsselschränke gefordert wurde. Gegen ein solches Verbot haben wir uns vehement gewehrt, da unseren Mitgliedern nicht zugemutet werden kann, dass die Schränke, die nach der Gesetzesnovelle 2003 angeschafft werden mussten, nun wieder abzuschaffen wären um sie wiederum durch neue Waffenschränke mit anderen Schloss-Systemen zu ersetzen. Zwischendurch immer wieder aufkommende Gerüchte, wonach nur noch biometrisch verschlossene Schränke oder aber auch Einzelwaffensicherungen vorgeschrieben würden, entbehrten jeder Grundlage.  Als Ergebnis unserer monatelangen Verhandlungen wurde schließlich eine Änderung des Gesetzes und der Verordnung geplant, die viele Möglichkeiten offen ließ und vor allen Dingen den Besitzstand der Schlüsselschränke erhalten hätte wenn der Schlüssel in einer gesonderten Zahlenschlosskassette aufbewahrt würde. Eine Umsetzung der geplanten, diesbezüglichen Änderung des Gesetzes und der Verordnung wird es – zumindest zunächst – jedoch nicht geben, da die FDP am Ende der Strecke auf Einhaltung der Koalitionsvereinbarung bestand, wonach in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Waffengesetzes nicht erfolgen soll. Ich kann nur hoffen, dass wir diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal sehr bedauern werden, spätestens dann, wenn wieder etwas mit einer legal besessenen und nicht vorschriftsmäßig aufbewahrten Waffe passieren sollte. Dann wird die jetzt erreichte, vernünftige Kompromisslösung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Bestand mehr haben und wir können die Schlüsselschränke vergessen.

Völlig unerwartet aber umso heftiger mussten wir uns auseinandersetzen mit dem bis dahin noch nie bekannten Begriff einer Waffenbesitzsteuer. Geldnot macht bekanntlich erfinderisch, uns so kam die Stadt Stuttgart auf den Gedanken, ihre leere Kassen durch die Erhebung einer Waffenbesitzsteuer aufzubessern. 100 Euro pro besessene Waffe waren zunächst angedacht und Stuttgarts Oberbürgermeister Schuster mutmaßte, dass dies wohl auch eine Lenkungswirkung haben würde „da wohl künftig manch schwäbischer Waffennarr auf das eine oder andere Schießeisen verzichten wird“. Schuster bleib bei Deinem Leisten“ kann man da nur sagen.

Nach dem Motto „wehret den Anfängen“ hat das FWR gleich nach Bekanntwerden der Initiative der Stadt Stuttgart, der erwartungsgemäß prompt eine Reihe von anderen Städten und Kommunen folgten, die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer solchen Waffenbesitzsteuer durch ein Gutachten des Inhabers des Lehrstuhls für Öffentl. Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Professor Johannes Dietlein, prüfen lassen. Die klare Botschaft dieses Gutachtens war, dass die Erhebung einer solchen Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich sei.  Sicherlich hat dieses Gutachten dann letztendlich maßgeblich dazu beigetragen, dass Stuttgart, und in der Folge eine ganze Reihe weiterer Kommunen, nach einigen Debatten von der Einführung einer Waffenbesitzsteuer Abstand genommen haben. So zuletzt wohl auch die Stadt Lübeck, wie ich einem klaren Signal des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Peter Harry Carstensen, entnehmen konnte.

Ein besonders leidiges Thema hat uns während des ganzen Jahres verfolgt und wird uns mit Sicherheit auch im kommenden Jahr weiter beschäftigen, nämlich die von vielen Behörden völlig willkürlich und unterschiedlich erhobenen Gebühren im Zusammenhang mit der verdachtsunabhängigen Kontrolle der Aufbewahrung. Und dies, obwohl in der diesbezüglichen Begründung zum Gesetz eindeutig vom Gesetzgeber festgeschrieben wurde, dass diese verdachtsunabhängigen Kontrollen im Interesse der öffentlichen Sicherheit erfolgen und Gebühren somit nicht zu erheben sind. Glücklicher Weise war ein Mitglied des FWR aus Baden-Württemberg bereit, gegen die ihm auferlegten Gebühren zu klagen. Wir haben ihm einen erfahrenen Verwaltungsrechtler zur Seite gestellt und übernehmen die Kosten der Klage. Die Klage eines weiteren Mitgliedes, ebenfalls aus Baden-Württemberg, wird vom gleichen Verwaltungsrechtler vertreten und kostenmäßig vom LJV BW unterstützt. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.

Für vorübergehende Aufregung sorgte im Frühjahr dieses Jahres die von der EU erlassene „Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Standards in der Luftsicherheit (Verordnung EU 185/2010)“ die am 29. April 2010 in Kraft treten sollte und bei Flugreisen die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck verbot. Für viele unserer Jäger hätte dies eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Möglichkeiten bei Auslands-Jagden bedeutet, für unsere international aktiven Sportschützen wäre die Mitnahme der speziell für ihre Sportwaffen ausgesuchten Munition so gut wie unmöglich geworden, hätte also ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Gemeinsam mit dem Herstellerverband JSM haben wir uns unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Verordnung mit dem BMI und der dort angesiedelten und für die Flugsicherheit zuständigen Bundespolizei in Verbindung gesetzt und schließlich erreicht, dass die Bundesregierung für Deutschland die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck per Ausnahmegenehmigung auch nach dem 29. April 2010 erlaubt. Angeschlossen haben sich der Entscheidung der Bundesregierung die Länder Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Norwegen, Spanien, Schweden und die Schweiz. Über eine diesbezügliche Entscheidung der klassischen Jagdländer in Osteuropa haben wir derzeit noch keine endgültige Erkenntnis, hoffen diese aber ebenfalls in Kürze zu erlangen und werden darüber berichten.

Für mich besonders erfreulich ist die Tatsache, dass ich mit meiner letztjährigen Prognose hinsichtlich des nach Winnenden unter gewaltigen politischen Druck geratenen IPSC-Schießsports und des Schießens mit großkalibrigen Waffen generell richtig lag. Das insbesondere von den Grünen, aber auch von Teilen der SPD sowie von einer breiten Öffentlichkeit geforderte, generelle Verbot der Ausübung  des Schießsports mit großkalibrigen Waffen konnte bis zum heutigen Tag verhindert werden, sicherlich als Ergebnis unserer immerwährenden Aufklärungsarbeit, die sich in dem sehr objektiven, diesbezüglichen Bericht des BMI an den Bundesrat wiederfand. Damit ist es uns gelungen, nicht nur diesen weltweit praktizierten Schießsport für unsere Mitglieder zu sichern, sondern auch für Handel und Industrie ein absolut lebenswichtiges Standbein zu erhalten  Von Luftgewehrkugeln und KK-Patronen alleine kann bekanntlich  niemand überleben. Ich kann allerdings nur hoffen, dass nicht morgen schon wieder etwas passiert und die ganze Arbeit und die Früchte unserer Bemühungen erneut in Frage gestellt werden. Und genau aus diesem Grund sollten wir nicht aufhören, immer und immer wieder unsere Mitglieder aufzufordern, mit ihren Waffen verantwortungsbewusst und gesetzeskonform umzugehen und nicht durch Leichtsinnigkeit und aus lieber Gewohnheit die Zukunft unseres gemeinsamen Hobbys aufs Spiel zu setzen.

Rückblickend auf das nun zu Ende gehende Jahr kann ich feststellen, dass es uns auch in diesen 12 Monaten nicht an Arbeit gefehlt hat und wir vor neuen Herausforderungen wie beispielsweise der Erhebung einer Waffenbesitzsteuer oder das Verbot von der Mitnahme von Munition bei Flugreisen offensichtlich nie gefeit sind. Daran wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nichts ändern. Und gerade deshalb  heißt es auch weiterhin, den sachlichen, erklärenden und aufklärenden Dialog zu suchen und für die legitimen Rechte unserer Mitglieder zu werben. In diesem Zusammenhang möchte ich, schon der Fairness wegen, nicht unerwähnt lassen, dass die in diesem Jahr geführten, vielen Gesprächs- und Diskussionsrunden mit Bund und Ländern von dem Willen eines objektiven und konstruktiven Umgangs miteinander geprägt waren, sicherlich die beste Basis, Lösungen zu finden, die der Interessenslage beider Seiten gerecht wird.    

Vor allen Dingen aber gilt es auch künftig, durch den sachkundigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Waffen immer wieder unter Beweis zu stellen, dass Jäger, Sportschützen und Sammler zuverlässige Partner des öffentlichen Lebens sind.

Ich danke allen, die uns bei der Wahrung unserer Interessen unterstützt haben und wünsche Ihnen und Ihren Familien ruhige und besinnliche Weihnachtstage sowie viel Glück und persönliche Zufriedenheit für das vor uns liegende Jahr 2011.

H. Keusgen