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Niedersachsen plant Erweiterung von Führverboten für Messer

Nach einer Pressemeldung der niedersächsischen Staatskanzlei vom 8. April 2019 sind Verschärfungen in Bezug auf das Mitführen von Messern geplant:

Das Land Niedersachsen setzt sich dafür ein, das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit noch weiter einzudämmen. Das Kabinett hat einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Innenminister Pistorius zur Änderung des Waffengesetzes am (heutigen) Dienstag zugestimmt.

Mit dem Gesetzesantrag sollen drei Ziele verfolgt werden:

  • Die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung von sogenannten Waffenverbotszonen soll auf solche Orte ausgeweitet werden, an denen sich viele Menschen aufhalten. Hierunter fallen beispielsweise Fußgängerzonen sowie das Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Einkaufszentren oder Veranstaltungsorte.
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern sollen künftig nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Der Umgang mit Springmessern soll unabhängig von der Klingenlänge verboten werden.


Nach Aussage des Ministers solle das Gesetz dabei auch weiterhin klar differenzieren, ob ein Messer missbräuchlich als Waffe mitgeführt wird oder zu legitimen anderen Zwecken. Pistorius: „Ich kann jeden, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabeihat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, beruhigen. In solchen Fällen wird das Mitführen von Messern auch zukünftig nicht ordnungswidrig sein.“

Das Forum Waffenrecht begrüßt die Klarstellung, dass hier die legale Nutzung von Messern, z. B. auch zur Jagd, zum Angeln oder auch zu Brauchtumszwecken, weiterhin straffrei möglich sein soll. Gleichzeitig bleiben wir aber insgesamt skeptisch gegenüber weiteren Restriktionen, die hauptsächlich den rechtstreuen Bürger in seiner gewohnten Lebensführung einschränken, jedoch gegenüber Kriminellen und ihrem Tun keinen Sicherheitsgewinn bringen.

Die aktuelle Kriminalstatistik hat erst noch hervorgehoben, dass sich die ohnehin auf hohem Niveau befindliche Sicherheitslage in Deutschland noch weiter verbessert hat und daher, auch nach Aussage des niedersächsischen Innenministers selbst, keinen Anlass für Verschärfungen bietet. Es stellt sich insgesamt die Frage, ob jemand, der mit einem Messer Straftaten begehen will, von einer vorangehenden Ordnungswidrigkeit beim Mitführen hiervon abzuhalten ist.

Bisher wurde auch von Seiten des Bundesinnenministers klar kommuniziert, dass die anstehende Änderung des Waffengesetzes lediglich der Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie dienen und keine weitergehenden Verschärfungen beinhalten soll. Eine Verschärfung der Trageregelungen bei Messern ist jedoch nicht in der EU-Richtlinie enthalten.

Initiativen zur Bekämpfung von Kriminalität, die einen wirklichen Sicherheitsgewinn beinhalten, hat sich das Forum Waffenrecht nie gegenüber verschlossen. Alibimaßnahmen, die lediglich Aktivität belegen sollen, jedoch nur die Rechte unserer Mitglieder beschneiden und dabei die Bevölkerung nicht schützen, finden unsere Unterstützung nicht.