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Sachstand zur Waffengesetzänderung

Sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag sind derzeit Gesetzesinitiativen zur Überarbeitung des Waffenrechts anhängig. Interessierte können die Debatten dazu auch im Parlamentsfernsehn mit verfolgen.

Nachdem die Bundesregierung ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ am 27. Januar 2017 dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt hat (Bundesrats-Drucksache 61/17) haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates am 28. Februar 2017 Empfehlungen zur Stellungnahme ausgesprochen (Bundesrats-Drucksache 67/1/17). In diese Empfehlungen sind die Gesetzesanträge der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Januar 2017 (Bundesrats-Drucksache 5/17) sowie des Landes Hessen vom 23. September 2016 (Bundesrats-Drucksache 357/16) eingearbeitet worden: Bremen will ein Verbot bestimmter halbautomatischer Langwaffen, Hessen die verpflichtende Regelabfrage zur Zuverlässigkeit bei den Verfassungsschutzbehörden. Der Antrag von Hessen ist bereits im Bundesrat verabschiedet und am 9. November 2016 in den Bundestag eingebracht worden (Bundestags-Drucksache 18/10262).

Über die Beschlussempfehlungen wird der der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. März 2017 (TOP 30) entscheiden. Wird der Antrag angenommen, fließt er in die Beratungen des Bundestages ein.

Nach Ablauf der einzuhaltenden Fristen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf am 20. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/11239). Die Verbände hatten in vergangenen Gelegenheiten, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

Das Forum Waffenrecht hat - mit den ihm angeschlossenen Verbänden - hierzu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der insbesondere die Regelungen zur Aufbewahrung hinsichtlich der erforderlichen Schränke kritisiert wurden. Zwar wurde für die bestehenden und rechtmäßig genutzten Waffenschränke der Stufen A und B nach VDMA ein zeitlich unbefristeter Bestandsschutz beschlossen und auch weitere zugekaufte Waffen dürfen bis zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstanzahlen weiter in diese Schränke eingelagert werden. Leider nicht gefolgt ist man dagegen unserer Kritik, dass die bisherigen Sicherheitsstufen ausreichend seien oder zumindest mit der DIN/EN 14450 (Stufen S1 und S2) eine kostengünstigere und statisch weniger problematischere Alternative angedacht werden sollte.

Der Bremer Vorschlag bedeutet in der Sache nichts anderes als die Wiedereinführung des alten Anscheinsparagrafen (§ 37 WaffG 1976), welcher nicht zuletzt auf Grund des Votums des BKA und nach intensiven Untersuchungen des BMI im Gesetzgebungsverfahren 2003 wegen seiner Undurchführbarkeit in der Praxis gestrichen wurde. Zuletzt im aktuellen Verfahren um die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die Bundesregierung, neben anderen europäischen Staaten, das von der EU-Kommission intendierte Verbot der halbautomatischen Waffen der Kategorie B7 abgelehnt, gerade weil optische Kriterien einfach nicht zur Bewertung der Deliktsrelevanz von Waffen taugen. Dieses, auch schon aus vorherigen Untersuchungen und Berichten bekannte, Ergebnis hat nach wie vor Bestand, weswegen wir davon ausgehen, dass die Bundesregierung hierzu bei ihrer Meinung bleiben wird.

Auch hinsichtlich der Einbeziehung der Verfassungsschutzämter in die Zuverlässigkeitsprüfung ist unsere Meinung hinlänglich bekannt. Wir stimmen mit der Bundesregierung selbstverständlich überein, dass kein Extremist über Jagd und Schießsport legal an Waffen kommen sollte. Jedoch ist der in diesem Vorschlag ausgedrückte massive Generalverdacht gegen die rechtstreuen Besitzer legaler Waffen durch nichts gerechtfertigt. Bereits jetzt ist es im Waffengesetz angelegt, dass Erlaubnisse entzogen werden können, wenn Erkenntnisse gegen den Besitzer vorliegen, die seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen, und diese Erkenntnisse können auch aus geheimdienstlichen Quellen stammen.

Über den Gesetzentwurf wird der Deutsche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 10. März 2017 um 11:10 Uhr beraten (TOP 29 und 52). Gleichzeitig wird über den Antrag der Grünen vom 21. September 2016 „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ entschieden, zu dem der Innenausschuss im vergangenen Jahr eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat.

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss und den beteiligten Justizausschuss verweisen. In diesem Verfahren wird das Forum Waffenrecht weiterhin seine Bedenken und Vorschläge zu einer sachgerechten Regelung vor allem hinsichtlich der Aufbewahrung einbringen.