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Stellungnahme des FWR zum Beschluss des Bundesrates vom 13. Oktober 2006

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (13. Oktober 2006) beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass noch eine ganze Reihe von Änderungen einzuarbeiten ist. Diese vom Bundesrat empfohlenen Änderungen erstrecken sich, soweit dies "auf den ersten Blick" zu überschauen ist über weite Passagen der Verwaltungsvorschriften und kommen in vielen Fällen den Vorstellungen der Verbände entgegen.

Die Zustimmung des Bundesrates bedeutet allerdings nicht, dass die Verwaltungsvorschriften automatisch in Kraft gesetzt werden müssen.

Die endgültige politische Entscheidung, ob die Verwaltungsvorschriften in der Form, wie sie vom Bundesrat beschlossen wurden, letztendlich in Kraft gesetzt werden, liegt nach wie vor beim Bundesministerium des Innern bzw. der Bundesregierung. Vor dieser Entscheidung, so die eindeutige und auch heute wiederholte Zusage des BMI, wird uns die Möglichkeit zur Stellungnahme durch Anhörung eingeräumt.

Das FWR und die ihm angeschlossenen Verbände werden sich kurzfristig über die auf Antrag des Bundesrates geänderten Formulierungen der Verwaltungsvorschriften beraten und Stellung beziehen. Ohne dieser Stellungnahme jedoch vorweg greifen zu wollen, erscheint es aber auch heute nach einhelliger Meinung der Verbände als wenig sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem die Änderung des Waffengesetzes bereits in der Mache ist, noch Verwaltungsvorschriften zu verabschieden, die nach Verabschiedung des Waffenrechtsänderungsgesetzes (nomen est omen) dann möglicherweise erneut überarbeitet werden müssen.

Alleine schon aus diesem Grund bedauert und kritisiert das FWR die jetzt gegebene Situation, die sich, trotz aller Bemühungen im Vorfeld, aufgrund der uneinsichtigen und die berechtigten und legalen Interessen der Jäger und Schützen negierende Einstellung einiger Ministerialbeamter und Politiker bei den Ländern, insbesondere bei den Innensenatoren Berlins und Hamburgs, nicht erneut verhindern ließ.