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Waffenrechts-Änderungsgesetz verabschiedet

LEBENSZEICHEN

Gerade während der letzten Wochen und insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Vorgänge in Berlin bezüglich des Waffenrechtsänderungsgesetzes hat eine ganze Reihe von Mitgliedern in Emmendingen angefragt ob wir überhaupt noch leben und ob wir angesichts der gesetzlichen Entwicklung, die sich da abzeichnete, etwas tun. Dazu kann ich guten Gewissens klar und deutlich sagen: ja wir leben noch und wir haben etwas getan.

 

 

Zunächst möchte ich aber genau so klar und deutlich sagen, dass diese Anfragen und auch die teilweise damit verbundene Kritik an unserer Öffentlichkeitsarbeit völlig berechtigt waren.

Es ist absolut richtig, und daran gibt es auch nichts zu beschönigen, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit während der vergangenen Monate mehr als zu wünschen übrig ließ und dem Informationsbedarf unserer Mitglieder bei weitem nicht genügte. Nun hat aber alles seine Gründe, und ein Grund für die stark reduzierte Mitgliederinformation war, dass unsere langjährige Mitarbeiterin für diesen Bereich, Frau Meller, uns etwa Mitte vergangenen Jahres verlassen und aus persönlichen Gründen nach Frankreich "ausgewandert" ist. Hinzu kommt, dass ich es aufgrund der Diskussionen um das FWR über einen gewissen Zeitraum abgelehnt habe, Ersatz einzustellen, da ich nicht Gefahr laufen wollte, jemanden einzustellen und ihm nach gewisser Zeit wieder kündigen zu müssen. Heute bin ich jedoch sicher, dass wir in absehbarer Zeit über einen neuen Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederbetreuung verfügen und dann auch relativ schnell wieder zu unserem früheren Informationsstandard zurückkehren werden. Dass ich den Standort Emmendingen nicht mehr als unbedingt erforderlich ansehe, ist auch kein Geheimnis mehr, und ich bin sicher, dass wir auch hier eine vernünftige und kostenmäßig tragbare Lösung finden werden.

Völlig unglücklich und absolut nicht in unserem Sinne ist leider auch die Umstellung bei der ÖRAG verlaufen. Aber es ist nun leider mal im Leben so, dass hier und da auch einmal etwas schief läuft, und natürlich dann, wenn man mit der personellen Belastbarkeit am Limit ist.

Nun aber zur aktuellen Entwicklung in Sachen Waffenrechtsänderungsgesetz. Natürlich waren wir aktiv, und ich kann Ihnen versichern, dass wir die legalen Interessen unserer Mitglieder während der letzten Wochen mit unvermindertem Einsatz und der gleichen Überzeugungskraft genau so wahrgenommen haben wie in all den bisherigen Jahren. Bereits am 6.Januar fand anlässlich des traditionellen Drei-Königs-Treffens der CSU in Wildbad Kreuth ein Gespräch mit unserem Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dem Innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion statt. Mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie deshalb, weil beispielsweise das Thema Softair und die damit verbundene Frage der Energiegrenze von 0,08 bzw. 0,5 Joule nicht nur Sache des Waffenrechts ist sondern auch von der Europäischen Spielzeugrichtlinie berührt wird, und die wiederum unterliegt der Zuständigkeit des Wirtschafts- und nicht der Zuständigkeit des Innenministeriums. Außerdem hätte das Waffenrecht, würde es so umgesetzt wie ursprünglich geplant, ganz erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Industrie und Handel zur Folge gehabt, und dies wiederum hätte sich letztendlich in höheren Preisen und damit zu Lasten von Jägern und Sportschützen niedergeschlagen.

Darüber hinaus gab es seit Anfang des Jahres eine ganze Reihe von Gesprächsrunden in Berlin, und zwar sowohl in den zuständigen Ministerien auf Minister- und Staatssekretärs-Ebene als auch mit den maßgebenden Politikern der Fraktionen des Deutschen Bundestages. Ich denke, dass es uns gelungen ist, eine ganze Reihe von Vorschriften wieder in vernünftige Bahnen zu lenken. So wird mit der Gesetzesnovelle, um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, wieder die früher über Jahre geltende und nie Probleme machende Energiegrenze von 0,5 Joule zugelassen und die ursprüngliche Intention, alle wesentlichen Teile bei Waffen zu markieren, konnte ebenfalls auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die jetzt kommende Gesetzesänderung in einigen Bereichen auf die im November 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedete Änderung der EU-Richtlinie 91/477 zurückzuführen ist und diese wiederum greift auf das Protokoll der Vereinten Nationen zum Thema Klein-Waffen (small arms) zurück, so zum Beispiel auch bezüglich der Forderung in punkto Markierung aller wesentlichen Teile, die aber relativiert werden konnte. Nicht alles was nationales Recht wird hat also seinen Ursprung in nationalem Denken.

Wir waren also nicht nur während der letzten Wochen permanent unterwegs, sondern auch im vergangenen Jahr, als es galt, neben unseren ständigen Kontakten nach Berlin, in etlichen Gesprächsrunden in Straßburg und Brüssel eine nicht unerhebliche Menge unsinniger und an Realität und Praxis vorbeigehender Vorschriften zu verhindern, die die im Europa Parlament für das Waffenrecht zuständige Abgeordnete unserer Grünen, Gisela Kallenbach, unter ständiger Berufung auf das UN-Protokoll geplant hatte. Die Veröffentlichungen der IWÖ haben diesbezüglich zu einigen Irritationen in Deutschland geführt, aber bitte glauben Sie mir, wir haben zwar nicht geschrieben, aber wir haben gehandelt, und zwar vor Ort.

Was nun die uns immer wieder gemachten Vorwürfe der vermeintlichen Geheimdiplomatie anbetrifft, so gebe ich gerne zu, dass wir es tunlichst vermieden haben, mit Einzelheiten in die Öffentlichkeit zu gehen. Dabei ging es uns nicht darum, Informationen von unseren Mitgliedern fernzuhalten. Nein, wir haben schlicht und einfach Lehren aus den Erfahrungen der Vergangenheit gezogen, und wir wollten den Tag nicht vor dem Abend loben. Oder ist etwa in Vergessenheit geraten, dass Ende 2006 endlich nach langen und wahrhaftig nicht einfachen Verhandlungen Verwaltungsvorschriften verabschiedet werden sollten, die dann, nach dem Motto "was schert mich mein Geschwätz von gestern", durch die von den Ländern nachträglich eingebrachten sage und schreibe 394 neuen Forderungen torpediert wurden mit dem Ergebnis, dass diese Verwaltungsvorschriften letztlich mit unserem Einverständnis wieder gekippt wurden. Damit war nicht nur die ganze langjährige Arbeit umsonst, nein, auch die erreichten guten Ergebnisse waren weg. Oder hätten wir ignorieren sollen, dass unser Innenminister noch vor ganz kurzer Zeit von den Medien nieder gemacht wurde, als die Intention, die Altersgrenze für Sportschützen auf den Stand vor Erfurt zurückzuführen, bekannt wurde? Hätten wir auch darüber hinweg sehen sollen, dass es noch vor ganzer Zeit einen weiteren Amoktäter in den USA mit 6 toten Menschen gab? Eine ideale Steilvorlage für die Medien also, das Thema des privaten Waffenbesitzes und damit die Forderung nach wesentlich schärferen Gesetzen wieder zu thematisieren. Natürlich werden sich solch abscheuliche Taten durch ein noch so restriktives Waffengesetz nicht verhindern lassen, aber zwischen rationaler Nüchternheit und emotionaler, öffentlich angeheizter Diskussion liegen bekanntlich Welten.

Dass die Mitglieder des Vorstandes des FWR aus den ihm angehörenden Verbänden über jeden Schritt während der vergangenen Wochen informiert sind, ist eine Tatsache, die ich eigentlich nicht erwähnen müsste.

Am vergangenen Freitag hat die Gesetzesnovelle zwar in der 2. und 3. Lesung den Bundestag passiert, das Ende der Fahnenstange ist damit aber noch nicht erreicht, da noch zwei Instanzen vor uns liegen: der Innenausschuss der Länder und der Bundesrat. Grund genug für uns, den Tag erst dann zu loben wenn der Abend gekommen ist.

Erfreulich war für mich, dass im vergangenen Jahr die Neuzugänge bei den Mitgliedern des Förderkreises des Forums zahlenmäßig in etwa gleich lagen mit den Abgängen, was absolut im Trend der vergangenen Jahre liegt. Und dies bestärkt mich in meinem Glauben an eine alte Weisheit, nämlich

Totgesagte leben länge!