Skip to main content

News / Aktuelles / Mitteilungen

Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B erhalten Bestandsschutz

Während der vergangenen Wochen war die beabsichtigte - und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte - Novellierung des nationalen Waffengesetzes Gegenstand vieler Diskussionen, wobei die zu erwartenden Vorschriften hinsichtlich der Aufbewahrung verständlicherweise im Vordergrund standen und vielen Gerüchten und Spekulationen Raum boten. Auch aus den Reihen unserer Mitglieder erreichten uns hierzu zahlreiche Anfragen.

Die Aufbewahrungsnormen stehen seit geraumer Zeit, um genauer zu sein seit dem Erlass des aktuellen Waffengesetzes im Jahr 2003, in der Kritik. Da der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) seine Bauartbeschreibungen zu den Sicherheitsstufen A und B bereits im Dezember 2003 zurückgezogen hat und schon damals gegen die Vorschriften des Waffengesetzes opponierte, wird seither über diese Schränke diskutiert.

Natürlich besitzt gerade dieses Thema auch in unseren Aktivitäten höchste Priorität, Aufgrund der in jüngster Zeit vielerorts geführten Gespräche können wir heute "Entwarnung" geben. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für die vorhandenen Waffenschränke sieht einen echten Bestandsschutz vor. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die von Ihnen besessenen Schränke nach dem jetzigen Stand der Dinge auch weiterhin Bestand haben, also behalten werden können und nicht abgeschafft werden müssen, und zwar ohne an eine ursprünglich einmal geplante Übergangszeit von einigen Jahren gebunden zu sein. Allerdings steht diesem Entwurf des BMI noch die Abstimmung mit den Bundesländern bevor.

Was die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie anbetrifft, so hat die derzeit federführende Slowakei nach wie vor die Absicht, diese bis zum Jahresende zu verabschieden. Ob dies gelingen wird, muss derzeit noch mit einem Fragezeichen versehen werden. Zunächst einmal stehen nun während der kommenden Wochen die Beratungen der vorliegenden Vorschläge, über die wir in der Vergangenheit des Öfteren berichtet haben, innerhalb des vielzitierten Trilogs zwischen Parlament, Rat und Kommission an. Ob dann das Ergebnis dieser Beratungen noch Gegenstand  der nationalen Umsetzung, d. h. des nationalen Waffengesetzes sein wird, ist heute schwer zu sagen, muss aber aufgrund der dann noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne innerhalb der auslaufenden Legislaturperiode angezweifelt werden.

Natürlich werden wir auch weiterhin wie in den letzten Wochen und Monaten sowohl in Berlin als auch, insbesondere in der jetzigen Phase, in Brüssel aktiv sein und Sie, sobald wir wiederum neue Erkenntnisse haben, informieren