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Widerstand gegen die Waffenrechtsverschärfungpläne der Eu erhält Unterstützung

Nach dem das Forum Waffenrecht, der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM), der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) und der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacherhandwerk bereits klar Stellung gegen die Pläne der EU-Kommission bezogen haben,

Nach dem das Forum Waffenrecht, der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM), der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) und der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacherhandwerk bereits klar Stellung gegen die Pläne der EU-Kommission bezogen haben,

auf Grundlage falscher Zahlen und einseitig manipulierter Umfragen das Waffenrecht erneut zu verschärfen, erfährt unserer Widerstand jetzt erste Unterstützung.

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 „Finger weg vom Waffenrecht!“

Unter dieser Überschrift wandte sich nun  der Bayrische Innenminister Joachim Herrmann gegen die MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels“

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Darin hat die EU-Kommission  neue Vorschriften für den Besitz und die Aufbewahrung von Schusswaffen vorgeschlagen – etwa die Einführung einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Bestimmte Schusswaffen sollten generell verboten, der Besitz bislang erlaubnisfreier Waffen - etwa antike oder unbrauchbar gemachte Waffen – soll stärker reguliert werden.

Hierzu stellte der Minister klar, dass Regelungen zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen nicht zu den Aufgaben der EU gehören. "Für Innere Sicherheit zu sorgen ist in erster Linie Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten und nicht der EU selbst. Das Ziel, Missbrauch von Schusswaffen zu verhindern, ist durch das deutsche Waffenrecht bereits mit Augenmaß umgesetzt."

Die EU-Kommission stützt ihre im Oktober der Öffentlichkeit vorgestellten Pläne im Wesentlichen auf ihre Regelungskompetenz zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes. Für die Einführung eines einheitlichen Waffenrechts auf europäischer Ebene gibt es jedoch nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung keine hinreichende Rechtsgrundlage. Dies bedeute einerseits kein Abweichen von den strengen deutschen Regeln zur Aufbewahrung von Schusswaffen. „Andererseits darf das geltende Waffenrecht aber auch nicht unverhältnismäßig verschärft werden, etwa durch unnötige bürokratische Hürden beim Erwerb einer Waffenerlaubnis."

Der Innenausschuss des Bundesrates teilte Minister Herrmanns Auffassung und hat deshalb einem entsprechenden Antrag Bayerns zugestimmt.

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Das Forum Waffenrecht begrüßt die Unterstützung unserer Position und wird auch zukünftig eine verantwortungsbewusste Politik begleiten, die Sicherheit der Allgemeinheit mit den Interessen des Einzelnen sinnvoll abzuwägen weiß.