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News / Aktuelles / Mitteilungen

"Waffe in Österreich - legal oder egal?" Unter diesem Motto fand am 5. Oktober 2017 die Gründungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Zivile Sicherheit in Wien statt.

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Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Krings diskutierte auf Einladung des Rheinischen Schützenbundes (RSB) gemeinsam mit dem Geschäftsführer Frank Göpper vom Forum Waffenrecht und dem langjährigen DSB-Vize Jürgen Kohlheim

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Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.

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Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Das Forum Waffenrecht begrüßt die Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

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Anlässlich des 60. Deutschen Schützentages am vorletzten Wochenende in Frankfurt/Main wählte die Delegiertenversammlung des Deutschen Schützenbundes den Hessen Hans-Heinrich von Schönfels zum Präsidenten des Deutschen Schützenbundes.

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Das Präsidium des Deutschen Schützenbundes (DSB) hat in seiner Märzsitzung beschlossen, dem Forum Waffenrecht (FWR) nun auch als ordentliches Mitglied beizutreten.

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Die Arbeit an der nationalen Waffengesetzgebung und den Aktivitäten der Europäischen Union auf diesem Rechtsgebiet ist leider ausgesprochen ressourcenaufwendig und hat unsere finanziellen Mittel massiv erschöpft.

 

 

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In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes wurde der im sogenannten „Trilog“ – den Dreiergesprächen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlamentsvertretern – erarbeitete Kompromiss verabschiedet. Änderungen wurden hierbei nicht mehr beschlossen.

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Der Bundesrat hat in der Sitzung am 10. März eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt.

 

 

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Sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag sind derzeit Gesetzesinitiativen zur Überarbeitung des Waffenrechts anhängig. Interessierte können die Debatten dazu auch im Parlamentsfernsehn mit verfolgen.

Nachdem die Bundesregierung ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ am 27. Januar 2017 dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt hat (Bundesrats-Drucksache 61/17) haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates am 28. Februar 2017 Empfehlungen zur Stellungnahme ausgesprochen (Bundesrats-Drucksache 67/1/17). In diese Empfehlungen sind die Gesetzesanträge der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Januar 2017 (Bundesrats-Drucksache 5/17) sowie des Landes Hessen vom 23. September 2016 (Bundesrats-Drucksache 357/16) eingearbeitet worden: Bremen will ein Verbot bestimmter halbautomatischer Langwaffen, Hessen die verpflichtende Regelabfrage zur Zuverlässigkeit bei den Verfassungsschutzbehörden. Der Antrag von Hessen ist bereits im Bundesrat verabschiedet und am 9. November 2016 in den Bundestag eingebracht worden (Bundestags-Drucksache 18/10262).

Über die Beschlussempfehlungen wird der der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. März 2017 (TOP 30) entscheiden. Wird der Antrag angenommen, fließt er in die Beratungen des Bundestages ein.

Nach Ablauf der einzuhaltenden Fristen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf am 20. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/11239). Die Verbände hatten in vergangenen Gelegenheiten, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

Das Forum Waffenrecht hat - mit den ihm angeschlossenen Verbänden - hierzu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der insbesondere die Regelungen zur Aufbewahrung hinsichtlich der erforderlichen Schränke kritisiert wurden. Zwar wurde für die bestehenden und rechtmäßig genutzten Waffenschränke der Stufen A und B nach VDMA ein zeitlich unbefristeter Bestandsschutz beschlossen und auch weitere zugekaufte Waffen dürfen bis...

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