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News / Aktuelles / Mitteilungen

Der Bundesinnenminister, Dr. Hans Peter Friedrich (CSU), traf sich mit dem Forum Waffenrecht und den zusammengeschlossenen Schießsportverbänden zu einem Gedankenaustausch über die aktuelle und zukünftige Situation.

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Die Delegiertenversammlung des 58. Deutschen Schützentages in Potsdam hat den bisherigen Vizepräsidenten Heinz-Helmut Fischer zum Präsidenten des Deutschen Schützenbundes gewählt.

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Wie bereits vor der Bundestagswahl 2009 übersandte der DSB auch in diesem Jahr den im Bundestag vertretenen Parteien einen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung.

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Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission um Mithilfe in Form eines Fragebogens gebeten.

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Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement im Schießsport wurde dem Vizepräsidenten des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, das Bundesverdienstkreuz verliehen.

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Vor dem dargestellten Hintergrund, dass nach Ansicht aller Sachverständigen im Bereich des Waffenrechts die Gefahr ganz überwiegend von illegal besessenen Waffen ausgeht, verwundert es, dass diesbezüglich die offizielle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Bereich der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen immer noch nicht unterscheidet.

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Josef Ambacher ist am vergangenen Samstag nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 71 Jahren verstorben. Er stand seit 1994 als Präsident des Deutschen Schützenbundes (DSB) an der Spitze des viertgrößten und für uns wichtigsten deutschen Spitzensportverbandes und stets an unserer Seite, wenn es die legitimen Rechte des legalen und privaten Waffenbesitzes zu bewahren galt.

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Wie kürzlich bereits angekündigt, konnte inzwischen durch die Initiative unseres Vorsitzenden ein erstes Gespräch mit dem Innenminister der neuen Regierung in Baden-Württemberg, Reinhold Gall, MdL, geführt werden.

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Im Hinblick auf die nahenden Parlamentarischen Sommerferien, insbesondere aber aufgrund der ursprünglich für den heutigen Tag erwarteten Entscheidung des Bundesrates zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, haben wir unsere Bemühungen während der vergangenen Wochen bis zum gestrigen Tag noch einmal intensiviert. Aufgrund unserer über die Jahre gewachsenen, hervorragenden Kontakte bei Bund und Ländern war es uns möglich, noch einige Gespräche auf höchster politischer Ebene zu führen.

 

 

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In unseren vorangegangenen Veröffentlichungen haben wir Sie darüber informiert, dass wir in den vergangenen, rund eineinhalb Jahren intensiv mit der Formulierung der neuen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschäftigt waren. Nach ausgiebigen Beratungsrunden zwischen dem Bund, den Ländern und den dem FWR  angeschlossenen Verbänden dürfte unser Ziel nun bald erreicht sein. Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich  unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften. Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.

Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich  unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften.

Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass wir nicht mit allen Formulierungen der Verwaltungsvorschrift hundertprozentig einverstanden waren. Trotzdem haben wir uns im Vorstand des FWR einstimmig dafür entschieden, ihr in der jetzigen Fassung zuzustimmen und auf weitere Einsprüche zu verzichten.

Weitere Hürden aufzubauen wäre der Sache letztendlich nicht dienlich gewesen. Uns war primär daran gelegen, dass die Verwaltungsvorschrift...

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