In unseren vorangegangenen Veröffentlichungen haben wir Sie darüber informiert, dass wir in den vergangenen, rund eineinhalb Jahren intensiv mit der Formulierung der neuen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschäftigt waren. Nach ausgiebigen Beratungsrunden zwischen dem Bund, den Ländern und den dem FWR angeschlossenen Verbänden dürfte unser Ziel nun bald erreicht sein. Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften. Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.
Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet. Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften.
Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder hier oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass wir nicht mit allen Formulierungen der Verwaltungsvorschrift hundertprozentig einverstanden waren. Trotzdem haben wir uns im Vorstand des FWR einstimmig dafür entschieden, ihr in der jetzigen Fassung zuzustimmen und auf weitere Einsprüche zu verzichten.
Weitere Hürden aufzubauen wäre der Sache letztendlich nicht dienlich gewesen. Uns war primär daran gelegen, dass die Verwaltungsvorschrift...
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