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(Ver-)Erben von Schusswaffen

Was ist zu tun wenn man nach dem Tod eines Angehörigen feststellt, dass dieser Waffen besessen hat? Diese Frage wird häufig an den Handel, die Fachmedien und Verbände herangetragen.

In der Januar-Ausgabe von WM-Intern gab es daher einen Tipp für Waffenfachhändler, ihren Kunden zu empfehlen, ein Merkblatt an oder in den Tresor oder dem Testament beizulegen, auf dem den Erben erklärt wird, was zu tun ist, wenn jemand erlaubnispflichtige Waffen hinterlässt.

Diesen Tipp hat der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit dem Forum Waffenrecht (FWR) ein solches Merkblatt entwickelt. 

Das Merkblatt ist bewusst einfach gehalten und soll nicht jeden Spezialfall abdecken. Es soll lediglich dem oft unkundige Erben eine konkrete Anleitung geben, wie er sich rechtskonform zu verhalten hat.

Das Merkblatt können Sie kostenlos hier herunterladen und ausdrucken.